Anlagengegenstände können entweder gegen Entgelt oder ohne Entgelt aus dem Betriebsvermögen ausscheiden.
Ausscheiden eines Anlagengegenstandes gegen Entgelt:
- Der Anlagengegenstand wird verkauft.
- Der Anlagengegenstand wird beim Kauf einer neuen Anlage in Zahlung gegeben.
- Der Anlagengegenstand wird durch einen Unfall, durch Brand, höhere Gewalt etc. zerstört und scheidet aus; die Versicherung leistet Schadenersatz.
Ausscheiden eines Anlagengegenstandes ohne Entgelt:
- Der Anlagengegenstand wird durch einen Unfall, durch Brand, höhere Gewalt etc. zerstört und scheidet ohne Schadenersatz aus (Die Anlage war nicht versichert).
- Der Anlagengegenstand scheidet als unbrauchbar und wertlos aus (zum Beispiel nach Ablauf der Nutzungsdauer).