Unternehmen können in Österreich ihre Gewinnermittlung neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Doppelten Buchhaltung auch mit einer Pauschalierung der Betriebsausgaben ermitteln. Das nennt man Basispauschalierung. Maximal sind 26.400 Euro Ausgabenpauschale anzusetzen.