Mit dem neuen Corona Härtefall-Fonds sollen weiters die (unveränderten zu Phase 1) selbständigen Unternehmensgruppen gefördert werden. Es gibt drei Betrachtungszeiträume, für die jeweils ein gesondertes Ansuchen einzubringen ist:
- Zeitraum 1: 16. März bis 15. April
- Zeitraum 2: 16. April bis 15. Mai
- Zeitraum 3: 16. Mai bis 15. Juni
Für den ersten Betrachtungszeitraum kann nun über das auszufüllende Antragsformular auf der Homepage der WKO der Antrag eingereicht werden. Die detaillierten Voraussetzungen für das Erlangen der Förderung sowie die Richtlinie sind auch über den Link einsehbar. Mitanzuführen ist, ob das Unternehmen von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen ist, ob laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können oder ob ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum des Vorjahres besteht. Dies ist mit FreeFinance durch die Gegenüberstellung der anhand aus den Saldenlisten entnehmenden Informationen am besten erkennbar.