Anlagenabschreibung

Was ist Anlagenabschreibung?

Unter der Anlagenabschreibung versteht man den Ausdruck der Wertminderung eines abnutzbaren Anlagegutes oder den Rechenvorgang, durch welchen der Anschaffungswert eines Anlagegutes (= Ausgaben für die Anschaffung) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt als Aufwand berücksichtigt wird.

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  1. Abschreibung: Definition
  2. Abschreibung: Ursachen
  3. Siehe auch

Abschreibung: Definition

Bei der Abschreibung wird der Wert einer sich im Unternehmen befindlichen Anlage gemindert, indem ein Teil des Anschaffungswertes als Aufwand erfasst wird.

Funktionen der Abschreibung

  1. Aufwandsverteilungsfunktion
    Der Anlagenwert, das ist der Gesamtaufwand, der zur Beschaffung des Anlagegutes erforderlich war, wird auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung verteilt und als Aufwand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zugeführt.
  2. Bewertungsfunktion
    Der in der Buchführung ausgewiesenen Wert des abnutzbaren Anlagegüter wird während der voraussichtlichen Nutzungsdauer jeweils zum Bilanzstichtag um die Abschreibung verringert. Die buchmäßige Wertminderungen (= Abschreibungen) werden vom Anlagenkonto abgebucht. (Der tatsächliche Wert der Anlage muss mit dem errechneten und ausgewiesenen Wert nicht übereinstimmen.)
  3. Finanzierungsfunktion
    Durch die Abschreibung wird Kapital für weitere Inventionen bereitgestellt. Die Abschreibungsbeträge erscheinen im Gewinn- und Verlustkonto als Aufwand und sind durch die Kalkulation in den Preisen enthalten. Dadurch fließen sie als liquide Mittel in den Betrieb wieder zurück. Diese liquiden Mittel stehen für weitere Investitionen zur Verfügung.

Mehr zum Thema

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Abschreibung: Ursachen

Es gibt eine Anzahl von Ursachen, die eine Anlagenentwertung herbeiführen und somit eine Abschreibung erforderlich machen.

Der wesentlichste Anteil der Wertminderung einer Anlage ist in der Regel durch den Gebrauch bedingt. Der Wertverfall zeigt sich durch erhöhte Reparaturbedürftigkeit und durch Nachlassen der Leistungsfähigkeit. Für die Dauer des wirtschaftlichen Einsatzes einer Anlage ist aber nicht nur der Gebrauch entscheidend, sondern auch die richtige Handhabung und Pflege sowie die Stärke der Beanspruchung (z.B. Schichtarbeit).

Eine Entwertung tritt auch ohne betriebliche Nutzung ein, und zwar durch Witterungs- und Temperatureinflüsse, durch Verrosten, Zersetzen und ähnliches.

Eine Wertminderung kann auch plötzlich unvorhergesehen durch Betriebs- und Verkehrsunglücke, wie zum Beispiel durch Explosion, Brand, Bruch und Zusammenstoß, erfolgen.

Durch den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich bei Gewinnungsbetrieben eine laufende Verminderung der Substanz und somit eine Wertminderung.

Werden neue, verbesserte und mit geringeren Kosten arbeitende Anlagen entwickelt, dann verlieren die vorhanden Anlagen, auch wenn sie unverändert leistungsfähig sind an Wert.

Diese Ursachen sind durch wirtschaftliche Vorgänge, wie Bedarfs- und Absatzverschiebungen, Modewechsel und Geschmacksveränderungen, bedingt. Vielfach werden die Anlagen in diesen Fällen unbrauchbar und müssen vorzeitig abgeschrieben und ausgeschieden werden.

Werden infolge falscher Einschätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage Anlagen angeschafft, die nicht genutzt werden können, dann werden ebenfalls Abschreibungen erforderlich.

Sind die Marktpreise seit der Anschaffung der Anlage wesentlich gesunken (zum Beispiel bei Datenverarbeitungsanlagen), so ist eine Wertangleichung notwendig. Das Steuerrecht spricht in diesem Fall von einer Herabsetzung auf den niedrigeren Teilwert.

Infolge des Ablaufes von Rechten, zum Beispiel Mietverträgen, Patent- und Markenrechten, Konzessionen, kann ein vorhandenes Leistungspotential nicht voll genutzt werden. Die eingesetzten Anlagen werden für das Unternehmen bei Ablauf der Rechte unbrauchbar. Sie müssen dann vorzeitig (vor Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer) abgeschrieben werden.

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