Beste* Buchhaltungssoftware für Hebammen in Österreich

*FreeFinance ist aus unserer Sicht die am besten geeignete Buchhaltungssoftware für Hebammen in Österreich. Die Software bietet eine umfassende Lösung für die digitale Buchhaltung in Österreich – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsprogramm, KI-Belegerkennung, Bankanbindung und der einfachen Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen. 

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Fragen und Antworten

Eine Kassenhebamme rechnet gedeckte Leistungen direkt mit dem Versicherungsträger ab. Eine Wahlhebamme stellt dem betreuten Patienten eine Honorarnote. Der Patient bezahlt sie zunächst vollständig und reicht sie anschließend mit Zahlungsnachweis bei der Krankenkasse ein. Erstattet werden grundsätzlich 80 Prozent des Kassentarifs, nicht 80 Prozent des frei vereinbarten Honorars. 

Die Honorarnote sollte Leistungsempfänger, Leistungsdatum, konkrete Hebammenleistung, Betrag, Ausstellerdaten, Rechnungsnummer und einen klaren Zahlungsvermerk beziehungsweise eine Zahlungsreferenz enthalten. Hausbesuche, Beratung, Kurs und Zusatzleistung sollten nicht in einer unverständlichen Pauschale verschwinden. Weil die Erstattung an Kassentarife und gedeckte Leistungsarten gebunden ist, erleichtert eine strukturierte Leistungsbeschreibung die Prüfung.

Die Erstattung orientiert sich am jeweiligen Kassentarif für eine gedeckte Hebammenleistung. Liegt das private Honorar darüber oder betrifft die Rechnung Leistungen außerhalb des Kassenumfangs, bleibt ein höherer Eigenanteil. Dabei können mehrere Monate Wartezeit und eine deutlich geringere Rückzahlung als erwartet entstehen. Vor Betreuungsbeginn sollten deshalb Leistung, Privathonorar, Kassentarif und voraussichtlicher Eigenanteil getrennt kommuniziert werden.

Unmittelbar nach jedem Besuch sollten Datum, Leistungsart, Strecke, gegebenenfalls Dauer und Zahlungsart in einem einheitlichen Ablauf erfasst werden. Medizinische Feststellungen werden in der Hebammendokumentation festgehalten. Für die Buchhaltung reichen Leistungs- und Zahlungsdaten. Wird vor Ort bar oder per Karte bezahlt, ist ein Beleg auszustellen und die Zahlung entsprechend den Registrierkassenregeln zu behandeln. Bei späterer Überweisung wird die Honorarnote als offene Forderung geführt. FreeFinance kann mobile Belegerfassung, Reisekosten, Rechnungen und Bankabgleich bündeln.

Heilbehandlungen im Rahmen der Tätigkeit als Hebamme sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Daraus folgt aber nicht, dass jedes beliebige Zusatzangebot automatisch befreit ist. Bei Warenverkäufen, nicht heilkundlichen Angeboten oder Leistungen ohne unmittelbaren medizinischen Zweck kann eine andere Beurteilung nötig sein. Solche Erlöse sollten bereits in Angebot und Rechnung getrennt werden, statt sie am Jahresende pauschal zu korrigieren.