In Österreich für Österreich gemacht. Modernste Technik, sicher & schnell. Höchste Verfügbarkeit. Immer gesetzteskonform. Einfach zu lernen.
Beste* Buchhaltungssoftware für Apotheken in Österreich
*FreeFinance ist aus unserer Sicht die am besten geeignete Buchhaltungssoftware für Apotheken in Österreich. Die Software bietet eine umfassende Lösung für die digitale Buchhaltung in Österreich – mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsprogramm, KI-Belegerkennung, Bankanbindung und der einfachen Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen.
Seit 2010 am Markt – rechtssicher, benutzerfreundlich und vollständig digital.
die Ihren Arbeitsalltag erleichtert
Im Apothekenalltag muss vieles schnell und effizient laufen. FreeFinance zählt zu den führenden Buchhaltungslösungen für Apotheken in Österreich und vereinfacht Ihre Buchhaltung mit möglichst geringem administrativem Aufwand. Unsere Nutzer sparen im Schnitt rund 3 Stunden pro Woche und haben dadurch mehr Zeit für ihre Kunden, den Apothekenbetrieb und die Weiterentwicklung ihrer Apotheke.
Einfach Buchhalten mit FreeFinance
Keine Installation und Updates nötig auf Ihrem Gerät, auch für Mac verwendbar. Online und stets 24x7 verfügbar. Unverbindlich loslegen.
Schluss mit Excel-Chaos, mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft – weniger Bürokram. Mit vielen APIs zur Integration Ihrer Systemlandschaft.
Fragen und Antworten
Wie wird die Rezeptgebühr in der Apothekenbuchhaltung behandelt?
Die Rezeptgebühr wird von der Apotheke im Namen und für Rechnung des Sozialversicherungsträgers eingehoben. Damit ist die Rezeptgebühr ein durchlaufender Posten und kein eigenes Entgelt der Apotheke. Auf einem Registrierkassenbeleg ist sie als Null-Prozent-Position zu erfassen, nicht als Arzneimittelumsatz. Das ist wichtig, weil sonst Erlös und Umsatzsteuer falsch dargestellt werden. Dafür sind ein eigenes Verrechnungskonto und eine eindeutige Kassenlogik einzurichten.
Warum braucht eine Apotheke mehrere Umsatzsteuerlogiken im Kassensystem?
Arzneimittel unterliegen in Österreich grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zehn Prozent. Medizinprodukte fallen nach den Umsatzsteuerrichtlinien dagegen grundsätzlich unter den Normalsteuersatz von zwanzig Prozent. Weitere Sortimente können wiederum anders einzuordnen sein. Zusätzlich ist die Rezeptgebühr ein durchlaufender Posten.