Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und führen eine wesentliche Nutzwerterhöhung bzw. Nutzungsdauerverlängerung herbei (alleine oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand).
Bei der Instandsetzung handelt es sich um Aufwendungen zur Wiederherstellung eines bestimmungsgemäßen Zustandes von Anlagen. Im Gegensatz zur Instandhaltung handelt es sich bei der Instandsetzung meist um größere Reparatur- bzw. Renovierungsarbeiten.
Aufwendungen für Instandsetzung können sein:
- Tausch von Fenster- oder Türen,
- Liftanlagen,
- Heizungs- bzw. Elektroinstallationen
- Wärmedämmung (Anbringung/Erneuerung)
- Trockenlegung des Mauerwerks etc.
Besonders relevant ist das Thema bei Gebäuden, wobei zwischen Wohnzwecken und betrieblich genutzten Immobilien zu unterscheiden ist. Davon abhängig können/dürfen unter Umständen die Aufwendungen nicht vollständig in der anfallenden Periode erfasst, sondern müssen über eine gewisse Anzahl von Jahren (15 Jahre) abgeschrieben werden.
Inhaltlich sehr ähnlich, jedoch aus buchhalterischer Perspektive komplett anders, unterscheidet man weiter in Umbau und Erweiterung.