Umsatzbesteuerung | Mehrwertbesteuerung
Mehrwertbegriff:
Der Begriff des Mehrwerts bezeichnet im wirtschaftlichen Sinn den Zuwachs an Wert, der durch ein Unternehmen im Zuge einer Leistungserbringung bzw. eines Herstellens/Verkaufens von Waren erarbeitet wird.
Dadurch wird ein höherer Wert generiert, der den reinen Leistungs- oder Produktwert übersteigt.
Diese Schaffung von Mehrwert wird anhand der Steuersätze besteuert - aus Unternehmenssicht ist eine Steuer für den erzielten Mehrwert durch Umsatz zu entrichten und aus Konsumentensicht wird diese Besteuerung für den erlangten Mehrwert durch die Wertschöpfung, die anhand der einzelnen Handels- und Produktionsstufen stattfindet, besteuert.
Der Mehrwert adressiert somit den durch die Unternehmen anhand ihrer Geschäftstätigkeit geschaffenen Mehrwert ihrer wirtschaftlichen Leistungen, sprich Dienstleistungen oder Warenlieferungen. Er ist in seinem Ursprung auf die Besteuerung des Mehrwerts von Produkten oder Dienstleistungen zurückzuführen.
Dagegen adressiert der Steuersatz auf Umsätze aus geschäftlicher Tätigkeit jeden Umsatz einer Handels- oder Verarbeitungsstufe und wird auf eben diese erhoben.
In der Praxis
In der alltäglichen Praxis begegnen uns die beiden Begriffe Mehrwertsteuer sowie Umsatzsteuer gleichermaßen, wobei sich "Mehrwertsteuer" als ein umgangssprachlicher und weit verbreiteter Begriff für die Umsatzsteuer etabliert hat.
Das heißt, wir sprechen, wenn wir beispielsweise auf Kassenbons (Rechnungen) oder generell im Alltag dem Begriff Mehrwertsteuer begegnen, von der Umsatzsteuer - und das ist nahezu permanent der Fall!
Somit kann gesagt werden: Der Begriff der Mehrwertsteuer meint genau das Gleiche, er adressiert und ist die Umsatzsteuer:
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Mehrwertsteuer wird gewissermaßen aus Konsumentensicht verwendet
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Umsatzsteuer ist aus unternehmerischer Sicht geläufiger