Verpflegungsgelder bei Dienstreisen | Tagesgeld Dienstreise Inland & Ausland | Steuerliche Absetzbarkeit Verpflegungskosten
Mit dem Begriff Diäten werden die Verpflegungsgelder bezeichnet, die als Kostenpunkte im Zuge von Dienstreisen anfallen und somit zu den Reisekosten gehören, die steuerlich abgesetzt werden können. Die Diäten sind als Verpflegungssatz für den Tag anzusehen, wobei diese anteilsmäßig pro Stunde der Dienstreise angerechnet werden.
Diäten Inland: Dienstreise im Inland & Verpflegungsgelder
Im Inland beträgt der maximale Tagessatz, der in Form von Diäten von der Steuer abgesetzt werden kann, aktuell 26,40 EUR pro Tag - siehe Bestimmungen in § 26 EStG.
Diäten Ausland: Dienstreise im Ausland & Verpflegungsgelder
Im Zuge einer Dienstreise im Ausland gibt es je nach Kontinent und Land unterschiedliche amtliche Sätze für die Verpflegungsgelder, anhand derer diese von der Steuer abgesetzt werden können. Grundsätzlich lautet die Regelung, dass ein Ausmaß von 12 Stunden eine ganze Tages-Diät darstellt, sprich den maximalen Tagessatz.