Beim Verkauf eines Anlagegegenstandes besteht die Leistung des Verkäufers in der Hingabe der Anlage, die Gegenleistung des Käufers in der Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Anlagenverkauf
Was ist ein Anlagenverkauf?
Beim Anlagenverkauf scheidet eine Anlage, die einst vom Verkäufer selbst genutzt wurde, durch Verkauf an einen Käufer aus dem Unternehmen aus.
Zum Inhalt dieses Artikels
Anlagenverkauf: Definition
Anlagenverkauf: Verbuchung
Beim Verkauf einer Anlage, muss der Verkäufer den Geldbetrag, also den Verkaufserlös einbuchen und die Anlage ausbuchen. Die Anlage scheidet aus dem Unternehmen aus.
Anlagenverkäufe stellen umsatzsteuerrechtlich sogenannte Hilfsgeschäfte dar, weil sie neben den eigentlichen Geschäften (Grundgeschäften) im Rahmen des Unternehmens getätigt werden. Auch der Erlös aus diesen Hilfsgeschäften ist steuerbar und unterliegt in der Regel dem Steuersatz von 20 %.
Erlöse aus dem Verkauf von PKWs, Kombis oder Krafträdern unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Außerdem muss die Anlage aus dem Betriebsvermögen ausgebucht werden. Da jedoch der Buchwert der Anlage zum Zeitpunkt des Ausscheidens dieser maßgebend ist, muss vorerst die Anlage direkt oder indirekt abgeschrieben werden.
Zuletzt wird der Gewinn bzw. der Verlust aus dem Anlagenverkauf ermittelt, indem der Saldo zwischen Erlös und Buchwert der Anlage ermittelt und entsprechend verbucht wird.
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