Herstellungskosten umfassen die gesamten Kosten, die bei der Herstellung eines Vermögensgegenstands anfallen. Die Gesamtkosten setzen sich aus direkten (Material- und Fertigungskosten) und indirekten Kosten (Gemeinkosten) zusammen.
Herstellungskosten umfassen die gesamten Kosten, die bei der Herstellung eines Vermögensgegenstands anfallen. Die Gesamtkosten setzen sich aus direkten (Material- und Fertigungskosten) und indirekten Kosten (Gemeinkosten) zusammen.
Definition: |
Alle Kosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen |
Unterscheidung: |
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Bestandteile der Herstellungskosten: |
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Ausnahmen: |
Verwaltungs- und Vertriebskosten |
Herstellungskosten sind die Gesamtkosten, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen. Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung von Herstellungskosten unterschiedliche Gemeinkosten zugerechnet werden können.
Die Herstellungskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Kostenrechnung und dienen dazu, den finanziellen Aufwand für die Produktion eines Vermögensgegenstands zu ermitteln und beeinflussen somit den Verkaufspreis eines Produkts.
Die Herstellungskosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Materialkosten: Die Kosten für die Rohstoffe oder Materialien, die direkt in das Produkt eingehen.
Fertigungskosten: Die Kosten für die Arbeit und die damit verbundenen Aufwendungen, die zur Herstellung des Produkts erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Löhne und Gehälter der Mitarbeiter und Maschinenkosten.
Gemeinkosten: Indirekte Kosten, die mit der Produktion zusammenhängen, aber nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Mietkosten für Produktionsräume.
Die Berechnung der Herstellungskosten umfasst die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Produktion von Waren anfallen.
Bei den Herstellungskosten unterscheidet man zwischen dem unternehmensrechtlichen Mindest- und Höchstansatz und dem steuerrechtlichen Mindest- und Höchstansatz.
Fertigungsmaterial | |
+ | Fertigungslöhne |
+ | Sonderkosten der Fertigung |
= | Einzelkosten |
+ | variable Materialgemeinkosten |
+ | variable Fertigungsgemeinkosten |
= | Herstellungskosten |
Fertigungsmaterial | |
+ | Materialgemeinkosten |
+ | Fertigungslöhne |
+ | Fertigungsgemeinkosten |
+ | Sonderkosten der Fertigung |
+ | Fremdkapitalzinsen |
+ | Sozialaufwendungen |
= | Herstellungskosten |
Material- und Fertigungseinzelkosten | |
+ | Sonderkosten der Fertigung |
= | unternehmensrechtlicher Mindestansatz |
+ | angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten (nach § 6 Z 2 EStG) |
= | steuerrechtlicher Mindestansatz |
+ | fixe Material- und Fertigungsgemeinkosten |
+ | Fremdkapitalzinsen |
+ | Sozialaufwand |
= | unternehmens- und steuerrechtlicher Höchstsatz |
Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen nicht berücksichtigt werden.
Dabei gibt es folgende Bedingungen:
Herstellungskosten umfassen direkte Kosten wie Material- und Arbeitskosten sowie indirekte Kosten wie Gemeinkosten, die mit der Produktion in Verbindung stehen.
Direkte Kosten, die mit der Beschaffung, Herstellung und Verarbeitung von Rohstoffen oder Materialien eines bestimmten Produkts verbunden sind.
Indirekte Kosten, die mit der Materialverwaltung und -beschaffung verbunden sind, jedoch nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können.
Direkte Kosten, die unmittelbar mit der Fertigung eines Produkts verbunden sind.
Indirekte Kosten, die mit dem Fertigungsprozess verbunden sind, jedoch nicht direkt einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können.
Spezielle Kosten, die durch die Herstellung eines individuellen oder maßgeschneiderten Produkts anfallen. Diese Kosten sind einzigartig für bestimmte Sonderanfertigungen und können neben den üblichen Herstellungskosten zusätzliche Aufwendungen umfassen.
Indirekte Kosten, die mit der allgemeinen Verwaltung eines Unternehmens verbunden sind.
Diese Kosten umfassen Ausgaben wie Gehälter und Löhne des Verwaltungspersonals, Abschreibungen, Büromieten, Telefonkosten, Büromaterial und andere Kosten, die im Verwaltungsbereich anfallen.
Indirekte Kosten, die mit den allgemeinen Vertriebsaktivitäten eines Unternehmens verbunden.
Kosten, die den Bereich nach der Produktion betreffen, insbesondere Kosten der Verkaufs- und Versandabteilung. Beispiele sind Vertriebs- und Marketingaktivitäten, Vertriebsmitarbeitergehälter, Werbung, Vertriebsreisen, Lagerhaltung für Vertriebsprodukte und ähnliche Kosten.
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Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:
Herstellungskosten sind die Gesamtkosten, die bei der Produktion von Vermögensgegenständen anfallen. Diese Kosten umfassen alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt mit der Herstellung von Produkten in Verbindung stehen.
Verwaltungs- und Vertriebskosten gelten nicht als Herstellungskosten, sondern werden separat in der Kostenrechnung erfasst.
Die Berechnung der Herstellungskosten erfolgt durch die Summe der direkten und indirekten Kosten, die für die Produktion von Waren anfallen:
Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht zu den Herstellungskosten hinzugerechnet.
Bei der Berechnung unterscheidet man zwischen Mindest- und Höchstansatz:
Material- und Fertigungseinzelkosten | |
+ | Sonderkosten der Fertigung |
= | unternehmensrechtlicher Mindestansatz |
+ | angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten (nach § 6 Z 2 EStG) |
= | steuerrechtlicher Mindestansatz |
+ | fixe Material- und Fertigungsgemeinkosten |
+ | Fremdkapitalzinsen |
+ | Sozialaufwand |
= | unternehmens- und steuerrechtlicher Höchstsatz |
Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS
Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS