Honorarnote mit Vorlage: einfach & rechtskonform

Die Honorarnote ist eine Rechnung, die insbesondere von Freiberuflern (z.B. Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, usw.) und freien Dienstnehmern für ihre Leistungen ausgestellt wird.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Honorarnote - Auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

Rechnung und Honorarnote sind in Österreich grundsätzlich das Gleiche. Sowohl für das Einreichen einer Honorarnote als auch das Ausstellen einer Rechnung müssen bestimmte Formvorschriften, abhängig vom Rechnungsbetrag, eingehalten werden.
Gerade Freiberufler stellen üblicherweise Honorarnoten aus. Gewerbetreibende schreiben für gewöhnlich eine Rechnung.
Auf der Suche nach einer Vorlage zum Download? Mit der Musterhonorarnote von FreeFinance reichen Sie Ihre Honorarnote in wenigen Minuten rechtskonform ein (ohne Anmeldung).

Was ist eine Honorarnote?

Erklärung | Definition


Die Honorarnote wird vor allem für die Abrechnung kleinerer Nebentätigkeiten verwendet, bei denen kein Arbeitsverhältnis besteht und der jeweilige Auftragnehmer auch kein eigenes Unternehmen führt.

Beim Ausstellen von Honorarnoten sind, wie bei der gesamten Fakturierung, bestimmte Kriterien zu erfüllen und gewisse Angaben unerlässlich.

  • Als Faustregel gilt auch hier: Je höher die in Rechnung gestellten Beträge sind, desto mehr Angaben sieht die Gesetzgebung für die Honorarnote vor.

Insbesondere für den allfälligen Vorsteuerabzug ist es Bedingung, dass die Honorarnote korrekt ausgestellt wird.

Unterschied Honorarnote & Rechnung

Rechnungslegung | Abgrenzung


Rechnung und Honorarnote sind in Österreich im Grunde das Gleiche. Eine Unterscheidung hat sich im Rahmen von bestimmten Berufsgruppen eingebürgert:

  • Honorarnoten werden vor allem von Freiberuflern & Freelancern verwendet
  • Gewerbetreibende stellen zumeist Rechnungen aus

Hinweis: Vorschriften

Sowohl für Honorarnote als auch Rechnung gelten dieselben Formvorschriften!

Pflichtangaben auf der Honorarnote

Formvorschriften | Merkmale

Wie bei Rechnungen auch ergibt sich die Unterscheidung in Sachen Formvorschriften an die Honorarnote vor allem aus der Höhe des Rechnungsbetrags. Je höher der in Rechnung gestellte Betrag, desto mehr Angaben sind auf der Honorarnote zu machen.

Pflichtangaben bis 400 EUR (ggf. inkl. USt.)

  • Name, Anschrift der liefernden bzw. leistenden Person
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der Leistung
  • Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (hat)
  • Entgelt für die Lieferung bzw. Leistung (brutto inkl. Umsatzsteuer, oder netto mit Hinweis auf Steuerbefreiung - siehe nächster Punkt der Aufzählung!)
  • Anzuwendender Steuersatz (oder: bei Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung der Hinweis auf die Steuerbefreiung: "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG")
  • Ausstellungsdatum


Pflichtangaben bei Rechnungsbetrag über 400 EUR

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Entgelt ohne USt.
  • Auf das Entgelt entfallender Umsatzsteuerbetrag (mit Steuersatz, z.B. USt. 20 %)
  • Im Falle einer Steuerbefreiung: Hinweis, dass für diese Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung vorliegt (beispielsweise "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG")
  • UID-Nummer des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
  • Fortlaufende Rechnungsnummer, wobei vom Leistungsempfänger keine Überprüfung vorgenommen werden muss

Zusätzliche Angaben: Rechnungsbetrag über 10.000 EUR (inkl. USt.)


Weiters gilt, dass bei Honorarnoten in einer Fremdwährung der Steuerbetrag in Euro anzuführen bzw. in Einzelfällen die Umrechnungsmethode anzugeben ist. Außerdem müssen Gutschriften auch als solche bezeichnet werden.

Zu beachten: Die in den Honorarnoten angegebenen Einnahmen müssen am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden!


Was passiert, wenn eine Honorarnote nicht die erforderlichen Vorschriften erfüllt?

Im schlimmsten Fall wird bei einer Überprüfung der Rechnungsbetrag aberkannt, es kann die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden oder die Rechnung wird nur zu Teilen anerkannt. Das kann empfindliche Nachzahlungen mit sich bringen, gerade, wenn es um größere Beträge geht.

Die gute Nachricht vorweg: mit der Buchhaltungslösung von FreeFinance sind Sie in puncto geforderter Pflichtangaben auf einer Rechnung immer auf der sicheren Seite.

Honorarnote Vorlage

Vorlage zur Verwendung | Hilfe für die Praxis

Honorarnote Vorlage

Um Ihnen das Legen einer Honorarnote so einfach wie möglich zu machen, können Sie gerne unsere kostenlose Honorarnotenvorlage (im Word-Format) nutzen und verwenden.

Achten Sie stets darauf, dass alle notwendigen Angaben in der Honorarnote gemacht und je nach Höhe des Rechnungsbetrags alle Formvorschriften eingehalten werden!

Honorarnote Vorlage Download

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Fragen und Antworten

Die sogenannte Honorarnote ist genauso eine Rechnung, die insbesondere von Freiberuflern (z.B. Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, usw.) und freien Dienstnehmern für ihre Leistungen ausgestellt wird, um damit die Kosten für die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

Beim Ausstellen von Honorarnoten sind bestimmte Merkmale zu erfüllen und bestimmte Angaben unerlässlich.

  • Die Faustregel gilt auch hier: Je höher die in Rechnung gestellten Beträge sind, desto mehr Angaben sieht die Gesetzgebung für die Honorarnote vor.

Vor allem für den allfälligen Vorsteuerabzug ist es Bedingung, dass die Honorarnote korrekt ausgestellt wird.

Die Formvorschriften an die Honorarnote entsprechen den Bestimmungen, die im Zuge der Rechnungslegung zu beachten sind.

Die genaue Auflistung der Formvorschriften, Merkmale und Anforderungen an Rechnungen und Honorarnoten finden Sie in den entsprechenden Kapiteln dieses Ratgebers.

Ein Muster, wie eine Honorarnote aussehen kann und welche Angaben diese zu enthalten hat, finden Sie auf dieser Seite!

Eine kostenlose Vorlage der Honorarnote in Form eines Word-Dokuments zum Download finden Sie auch hier!

Achten Sie stets darauf, dass alle notwendigen Angaben in der Honorarnote gemacht und, je nach Höhe des in Rechnung gestellten Betrags, alle Formvorschriften eingehalten werden!

Quellen: