Umsatzsteuer | Regelbesteuerung | Vorsteuer
Woher kommt die Begrifflichkeit "vorsteuerabzugsberechtigt" eigentlich? Zum Hintergrund:
Sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer bezeichnen als Begriffle keine eigenständigen Steuern, sondern sind Teil des Mehrwertsteuersystems, mit dem der Staat Steuern auf den Mehrwert von Leistungen oder Produkten einhebt, sie zielen also auf den Wertschöpfungsprozess durch Produktion oder Verkauf ab.
Während die Umsatzsteuer von Unternehmen gegenüber Endverbrauchern (gemeinhin bekannt und umgangssprachlich benannt als Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt wird, also vom Endverbraucher über das Unternehmen an den Fiskus abgeführt wird, stellt die Umsatzsteuer in der reinen Unternehmenskette zwischen kaufendem Unternehmen und lieferndem Unternehmen keinen Kostenfaktor dar - die vom liefernden Unternehmen verrechnete Umsatzsteuer wird vom kaufenden Unternehmen als Vorsteuer in Abzug gebracht, diese Umsatzsteuer bzw. eben Vorsteuer wird so zum reinen Durchlaufposten.
Konkret:
Für Unternehmen, die eine Leistung oder Lieferung von einem anderen Unternehmen beziehen, stellt die ausgewiesene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) eine Vorsteuer dar!
Alle Unternehmen, die eine unternehmerische Tätigkeit innerhalb der Regelbesteuerung (sprich mit Umsatzsteuer) ausführen, sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auch vorsteuerabzugsberechtigt.
In der Praxis:
Das jeweilige Unternehmen bestimmt aufgrund der Lieferungen oder Leistungen, die es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (in der Regel ein Kalendermonat) an Kunden erbracht hat, die gesamte Umsatzsteuer. Von dieser Summe werden dann die innerhalb dieses Zeitraumes angefallenen Vorsteuern in Abzug gebracht. Es ergibt sich daraus entweder eine Umsatzsteuerzahllast oder ein Guthaben in Form eines Vorsteuerüberhangs.
Für Kleinunternehmer gilt, dass sie einen Antrag zur Regelbesteuerung benötigen - um das Recht zum Vorsteuerabzug im Zuge der Umsatzbesteuerung zu erlangen. Ansonsten gibt es für die steuerbefreiten Unternehmen keine Berechtigung, die Vorsteuer einzufordern bzw. in Abzug zu bringen.