Transitorien, oder auch Vorauszahlungen, sind bereits getätigte Zahlungen die teilweise oder zur Gänze zur nächsten Periode gehören.
Vorauszahlungen müssen deshalb über die Schlussbilanz und die Eröffnungsbilanz in das neue Jahr hinübergenommen werden.
Man unterscheidet in eigene Vorauszahlungen (aktive Transitorien) und fremde Vorauszahlungen (passive Transitorien).
Nach den Bestimmungen des HGB sind die Vorauszahlungen (Transitorien) unter den Bilanzpositionen "Rechnungsabgrenzungsposten" auszuweisen.