Bei der Teilkostenrechnung werden, im Gegensatz zur Vollkostenrechnung, nicht alle Kosten den Kostenträgern zugerechnet. Nur ein Teil der anfallenden Kosten wird zugerechnet.
Für die Teilkostenrechnung ist die Einteilung der Kosten nach ihrem Verhalten zum sich ändernden Beschäftigungsgrad wesentlich.