Quittung

Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist ein Beleg, mit dem der Erhalt einer Dienstleistung oder einer Lieferung bestätigt wird. Außerdem fungiert die Quittung als Zahlungsbeleg, sprich Nachweis, für die entsprechende Leistung oder Lieferung sowie als Beleg für die Buchhaltung. Als Zahlungsbeleg kann eine Quittung auch zur Beweisführung dienen, beispielsweise bei Klagen wegen bereits bezahlter Forderungen.

Quittung: Übersicht

Belege | Lieferung von Leistung oder Waren


Eine Quittung ist ein Beleg und fungiert daher als Empfangsbestätigung für den Erhalt von Leistungen oder Lieferungen. Dabei hat die Quittung auch die Funktion eines Zahlungsnachweises, durch den die erfolgte Bezahlung für die entsprechende Leistung oder Lieferung bestätigt wird.
Im Kontext von Einkäufen hat man somit einen Nachweis für den Erwerb von bestimmten Leistungen oder Gütern.

Aus Unternehmenssicht kommt hier auch eine weitere Bedeutung der Quittung ins Spiel - nämlich jene, dass die Quittung beim Erstellen des Inventars hinsichtlich nach Beleg(en), was eine Leistung an finanziellen Gegenwert hat(te), von Bedeutung sein kann.

Quittung: Funktion in der Praxis

Belege | Barzahlung & Zahlungsnachweis


In der alltäglichen Praxis kommt Quittungen vor allem im Zuge von Barzahlungen Bedeutung zu und sie begegnen uns in diesem Kontext am häufigsten.

Im Gegensatz zur Bezahlung von Leistungen oder Lieferungen durch Überweisung, kann bei der Barzahlung ebendiese erfolgte Zahlung nicht ausschließlich anhand eines Kontoauszugs belegt werden - daher hat auch hierbei die Quittung ihre Funktion des Beweisstückes als Beleg und Bestätigung für die (bereits erfolgte) Bezahlung einer Leistung oder Lieferung.
Gemäß der Bestimmung in Paragraf 1426 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ist ein Gläubiger (Leistungs- oder Lieferungserbringer) zur Ausstellung einer Quittung auf Verlangen des Kunden verpflichtet.

Daher ist es sinnvoll, eine erfolgte Zahlung durch Ausstellen einer entsprechenden Quittung bestätigen zu lassen - die erfolgte Zahlung kann damit gegenüber dem Gläubiger oder beispielsweise dem Finanzamt eindeutig nachgewiesen werden.

Gesetzliche Grundlagen für die Quittung:

Die gesamten Bestimmungen für Quittungen (Belege) finden Sie in den Paragrafen 1426 bis 1430 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ausgeführt.

Quittung: Formvorschrift & Pflichtangaben

Belege | Angaben


Im Gegensatz zu Geschäftsdokumenten wie Rechnungen müssen auf Quittungen nicht ganz so viele Pflichtangaben angeführt sein.
Die grundlegenden Daten zum Bezahlvorgang, der einer Quittung zugrunde liegt, müssen dennoch ausgewiesen werden, um die Bezahlung einwandfrei zuordnen zu können:

  • Name des Quittungsempfängers (=zahlender Kunde)

  • Ausstellungsdatum und -ort der Quitttung

  • Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung, das bzw. die bezahlt wurde

  • Ausweisen von Steuerbetrag und Steuersatz (sprich je nach Umsatzsteuersatz mit 10 %, 13 % oder dem Allgemeinsteuersatz/Normalsteuersatz von 20 % in Österreich)

  • Preis (brutto) der Leistung oder Ware in Zahlen und Worten

Zu beachten:

Weil eine Quittung in Form und Inhalt deutlich knapper und weniger detailliert als eine ordnungsgemäße Rechnung ist, deren Formvorschriften und Angaben an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft sind, kann eine Quittung das Ausstellen bzw. Erlangen einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht ersetzen!

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