Personalverrechnung

Was ist die Personalverrechnung?

Unter Personalverrechnung versteht man die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten von allen in einem Unterneh­men beschäftigten personellen Ressourcen, sprich Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer.

Personalverrechnung: Übersicht

Bilanzbuchhaltung | Personalkosten | Verrechnung
 

Unter der Begrifflichkeit Personalverrechnung wird die Abrechnung aller Bezugsarten von sämtlichen in einem Unternehmen beschäftigten personellen Ressourcen, sprich Arbeitnehmer, zusammengefasst.

Für die Personalverrechnung sind dabei die folgenden unterschiedlichen Rechtsbereiche mit ihren Bestimmungen von Bedeutung und ausschlaggebend:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • Andere abgabenrechtliche Bestimmungen

Detaillierte Übersicht zu den Aufgaben der Personalverrechnung:

Ausführliche Informationen zu den Aufgaben der betrieblichen Personalverrechnung und zum Berufsbild mit seinen Tätigkeiten des Personalverrechners gemäß Bilanzbuchhaltungsgesetz finden Sie auf der entsprechenden Info-Seite der Wirtschaftskammern Österreich.

Personalverrechnung: Rechtliche Aspekte

Bilanzbuchhaltung | Personalverrechnung | Rechtsgrundlagen
 

Für die Personalverrechnung als Teil der Bilanzbuchhaltung sind die folgenden Gesetzgebungen und Regelungen maßgebend, dabei sind entsprechend die folgend angeführten Bereiche und Bestimmungen der jeweiligen Gesetzgebung von Bedeutung:
 

1. Arbeitsrecht und Personalverrechnung

Das Arbeitsrecht ist die Summe aller Bestimmungen, welche die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Daher haben diese Gesetzgebungen natürlich verschiedene Auswirkungen und Relevanz für die Personalverrechnung.

Bruttoansprüche von Arbeitnehmern errechnen sich basierend auf den anzuwendenden lohngestalten­den Vorschriften wie Gesetzgebung (alle Bestimmungen des Arbeitsrechts), Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung.

Aus die­sen lohngestaltenden Vorschriften wird die Bruttoberechnung des monatlichen Entgelts sowie der Son­derzahlungen und Beendigungsansprüche abgeleitet.
Ebenso werden durch das Arbeitsrecht auch Pflichten und Ansprüche wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit, usw. geregelt.

Dabei besonders zu beachten: Bei Fälligkeit des Entgelts ist gemäß § 2f des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) eine schriftliche, übersichtliche, nachvollzieh­bare und vollständige Abrechnung der Bezüge zu übermitteln. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:


2. Sozialversicherung und Personalverrechnung

Das Sozialversicherungsrecht regelt hinsichtlich der betrieblichen Personalverrechnung unter anderem relevante Fragen zu:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Wochenhilfe und Kinderbetreuungszeiten
  • Pensionierungen.

Außerdem werden von dieser Gesetzgebung die Sozialversicherungsabgaben, welche von Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu leisten sind, geregelt.


3. Steuerrecht und Personalverrechnung

Rechtsgrundlagen für das Steuerrecht sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Lohnsteu­errichtlinien.

Dabei wird die Lohnsteuer wird nur bei echten Arbeitsverhältnissen eingehoben, freie Dienstnehmer hingegen sind einkommensteuerpflichtig und müssen somit selbst veranlagen.
Das EStG regelt, welche Be­zugsarten steuerpflichtig und welche steuerfrei sind - und bildet so gesetzliche Grundlage auch für die Personalverrechnung.
Darüber hinaus liegen für bestimmte Bezugsarten (z.B. Sonderzahlung, Beendigungsansprüche) auch unterschiedliche steuerliche Bestimmungen vor.


4. Andere abgabenrechtliche Bestimmungen

Für die Personalverrechnung sind neben der Sozialversicherung und der Lohnsteuer noch Arbeit­geberabgaben wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Dienst­ geberzuschlag und U-Bahn-Steuer von Bedeutung.

Ebenfalls in diesen Bereich fällt der Beitrag zur Be­trieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekasse (BMSVG).

Online-Buchhaltung für alle Branchen

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Die Basis einer möglichst genauen Unternehmensbewertung bildet eine solide Buchhaltung. Mit FreeFinance können Sie Ihren Unternehmensgewinn berechnen und daraus die Eigenkapitalrentabilität ableiten.

Siehe auch

Quellen:

Gesamte Rechtsvorschrift für Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BiBuG): tagesaktuelle Fassung im RIS

Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG): tagesaktuelle Fassung im RIS

Gesamte Rechtsvorschrift für Be­triebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekasse (BMSVG): tagesaktuelle Fassung im RIS

Findok in aktueller Fassung des Bundesministeriums für Finanzen:
Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR)

Broschüre der Arbeiterkammer Wien, inkl. Download als PDF:
Personalverrechnung Kompakt (Stand, Publikation: Januar 2019)