Bilanzbuchhaltung | Personalverrechnung | Rechtsgrundlagen
Für die Personalverrechnung als Teil der Bilanzbuchhaltung sind die folgenden Gesetzgebungen und Regelungen maßgebend, dabei sind entsprechend die folgend angeführten Bereiche und Bestimmungen der jeweiligen Gesetzgebung von Bedeutung:
1. Arbeitsrecht und Personalverrechnung
Das Arbeitsrecht ist die Summe aller Bestimmungen, welche die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Daher haben diese Gesetzgebungen natürlich verschiedene Auswirkungen und Relevanz für die Personalverrechnung.
Bruttoansprüche von Arbeitnehmern errechnen sich basierend auf den anzuwendenden lohngestaltenden Vorschriften wie Gesetzgebung (alle Bestimmungen des Arbeitsrechts), Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung.
Aus diesen lohngestaltenden Vorschriften wird die Bruttoberechnung des monatlichen Entgelts sowie der Sonderzahlungen und Beendigungsansprüche abgeleitet.
Ebenso werden durch das Arbeitsrecht auch Pflichten und Ansprüche wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit, usw. geregelt.
Dabei besonders zu beachten: Bei Fälligkeit des Entgelts ist gemäß § 2f des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) eine schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Abrechnung der Bezüge zu übermitteln. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
2. Sozialversicherung und Personalverrechnung
Das Sozialversicherungsrecht regelt hinsichtlich der betrieblichen Personalverrechnung unter anderem relevante Fragen zu:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Wochenhilfe und Kinderbetreuungszeiten
- Pensionierungen.
Außerdem werden von dieser Gesetzgebung die Sozialversicherungsabgaben, welche von Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu leisten sind, geregelt.
3. Steuerrecht und Personalverrechnung
Rechtsgrundlagen für das Steuerrecht sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Lohnsteuerrichtlinien.
Dabei wird die Lohnsteuer wird nur bei echten Arbeitsverhältnissen eingehoben, freie Dienstnehmer hingegen sind einkommensteuerpflichtig und müssen somit selbst veranlagen.
Das EStG regelt, welche Bezugsarten steuerpflichtig und welche steuerfrei sind - und bildet so gesetzliche Grundlage auch für die Personalverrechnung.
Darüber hinaus liegen für bestimmte Bezugsarten (z.B. Sonderzahlung, Beendigungsansprüche) auch unterschiedliche steuerliche Bestimmungen vor.
4. Andere abgabenrechtliche Bestimmungen
Für die Personalverrechnung sind neben der Sozialversicherung und der Lohnsteuer noch Arbeitgeberabgaben wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Dienst geberzuschlag und U-Bahn-Steuer von Bedeutung.
Ebenfalls in diesen Bereich fällt der Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekasse (BMSVG).