Darunter versteht man gemäß HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Sie müssen aus dem betreffenden Ertragskonto, auf dem sie bei der Zahlung gebucht wurden, ausgeschieden werden. Die Habenbuchung erfolgt auf dem Konto "Passive Rechnungsabgrenzung". Das alte Jahr hat sozusagen eine Verbindlichkeit an das neue Jahr.
Durch die oben beschriebene Buchung wird der Ertrag verringert, die Passiva werden erhöht. Daraus ergibt sich eine Verringerung des Gewinns. Per 1. Jan. des neuen Jahres wird das Konto "Passive Rechnungsabgrenzung" aufgelöst.
Der Ertrag wird somit im richtigen Jahr ausgewiesen.