Betrieblich genutzter PKW | Firmenwagen | Steuerliche Abschreibung | Höchstgrenze Anschaffungskosten für Vorsteuerabzug
Für Unternehmer wie auch Freiberufler stellt der eigene Wagen oft mehr als nur ein notwendiges Fortbewegungsmittel dar - es handelt sich um ein Statussymbol, oftmals dient dieses auch als mobile Werbefläche. Dabei soll die richtige Nachricht an potentielle Kunden gesendet werden - die Nachricht lautet Erfolg und Prestige, welcher bzw. welches durch das Fahrzeug symbolisiert wird.
Auf der anderen Seite aber möchte kein ökonomisch und pragmatisch denkender Selbstständige auf eine Möglichkeit verzichten, die Steuerlast zu minimieren. Deshalb sollen auch das betreffende (eigene) Fahrzeug bzw. die zugehörigen Abschreibungen in die Steuererklärung einfließen und dadurch die Steuerlast entsprechend senken.
Dabei gilt es aber, den folgenden Grundsatz zu beachten: Seit 2005 wird vom österreichischen Finanzamt ein solches Prestige in Form des PKW nur mehr in gewissem Ausmaß zugestanden - sozusagen mit Maß und Ziel. Diese Regelung heißt Luxustangente bzw. Angemessenheitsgrenze.
Bei der Anschaffung eines PKW oder Kombinationskraftwagen (kurz Kombi, Karosseriebauform für PKW mit besonders großem Ladevolumen/Laderaum) ist zu beachten, dass die Obergrenze für angemessene Anschaffungskosten des Fahrzeugs bei EUR 40.000 liegt.
Bis zu dieser Grenze können die Anschaffungskosten des Fahrzeugs steuerlich abgesetzt bzw. abgeschrieben werden. Kosten, die über dieser Schwelle liegen, stellen eine nicht mehr angemessene Ausgabe dar, wobei der diese Schwelle überschreitende Betrag folglich auch in der Abschreibung nicht berücksichtigt werden kann!