Warenlieferung | Dokumentation
Der Lieferschein wird als - geschäftliches - Begleitpapier zu einer Warenlieferung von Unternehmen, die Waren herstellen und liefern, ausgestellt. Außerdem sind Lieferscheine Belege im Sinne der Bundesabgabenordnung - sofern sie ausgestellt werden.
Eine Verpflichtung bzw. gesetzliche Vorschrift zum Austellen von Lieferscheinen in Österreich gibt es nicht - jedoch übermitteln heute so gut wie alle warenherstellenden und -verkaufenden Unternehmen entsprechende Lieferscheine zu ihren Lieferungen.
Zugrunde liegt einem Lieferschein bzw. der Ausstellung eines solchen also immer eine (Waren-) Bestellung durch ein anderes Unternehmen oder durch einen Privatkunden.
Lieferschein: Funktion und Nutzen
Mithilfe des Lieferscheins erhält der Kunde einen schnellen Überblick über den Wareneingang und kann zugleich die ordnungsgemäße Warenlieferung sowie die gelieferten Waren bzw. den Lieferumfang prüfen. Anhand des Lieferscheins lässt sich also schnell ermitteln, ob tatsächlich alle Waren, die im Lieferschein aufgeführt sind, auch in der Lieferung enthalten sind und der Lieferumfang somit korrekt ist.