Kostenträgerrechnung

Was ist die Kostenträgerrechnung?

Mittels der Kostenträgerrechnung werden den Kostenträgern die durch sie verursachten Kosten zugerechnet.

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  1. Kostenträgerrechnung: Definition
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Kostenträgerrechnung: Definition

Im Zuge der Kostenträgerrechnung werden den einzelnen Kostenträgern die durch sie verursachten Kosten zugerechnet.

Als Kostenträger werden die Leistungen des Betriebes (Sachgüter oder Dienstleistungen) bezeichnet, denen die Kosten zugerechnet werden. Es können dies für den Absatz bestimmte Leistungen oder für den Betrieb erbrachte Leistungen sein.

Die Kostenträgerrechnung stellt im Allgemeinen die dritte Phase der Kostenrechnung dar. Sofern keine Kostenstellenrechnung durchgeführt wird, baut die Kostenträgerrechnung direkt auf der Kostenartenrechnung auf.

Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Kostenträgerrechnung.

Aufgabe der Kostenträgerzeitrechnung ist die nach Kostenträgern gegliederte Erfassung der in einer Periode angefallenen Kosten. Werden diese Kosten den jeweiligen Erlösen gegenübergestellt, so ergibt sich die periodenbezogene Kostenträgererfolgsrechnung.

Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die Herstellkosten und die Selbstkosten oder die Verkaufspreise bzw. bei gegebenen Verkaufspreisen den Gewinn der betrieblichen Leistungseinheiten; sie stellt die eigentliche periodenbezogene Kalkulation dar.

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