Kleingewerbe

Was ist ein Kleingewerbe?

Kleingewerbe ist in Österreich eine umgangssprachliche Bezeichnung für Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen.
Das Kleingewerbe unterscheidet sich durch geringeren Aufwand, Umfang und Umsatz von einem vollkommenen Gewerbe. Steuerrechtlich es das Kleingewerbe ident mit einem Kleinunternehmen: Durch den niedrigeren Umsatz bis zur Grenze von 35.000 EUR im Geschäftsjahr sind Kleingewerbetreibende von der Umsatzsteuer befreit, verrechnen also ohne Ausweisen dieser und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Der Vorsteuerabzug steht nicht zu.

Kleingewerbe: Übersicht

Kleinunternehmen & Einzelunternehmen | Umsatzsteuerrecht


Der Begriff „Kleingewerbe“ ist vor allem in Deutschland geläufig - dort handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das gemäß Handelsgesetzbuch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, siehe § 1 Abs 2 Handelsgesetzbuch.

In Österreich ist der Begriff weniger verbreitet, aber auch hier entspricht ein Kleingewerbe grundlegend einem Unternehmen, das im Vergleich zu einem vollkommenen Gewerbebetrieb in Betriebsaufwand, Unternehmens- und Geschäftsumfang sowie Umsatzhöhe ein deutlich niedrigeres Ausmaß aufweist.

Steuerrechtlich ist ein Kleingewerbe in Österreich ein Klein- oder Einzelunternehmen und fällt in der steuerlichen Gesetzgebung unter die Kleinunternehmerregelung. Das bringt die unechte Umsatzsteuerbefreiung und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug mit sich - bei einem Umsatz bis zur Höchstgrenze von 35.000 EUR im Geschäftsjahr, siehe § 6 Abs 27 Umsatzsteuergesetz (UStG 1994).

Kleingewerbe in Österreich:

Oft erfolgt der Start in die Selbstständigkeit in Österreich über ein Kleingewerbe. Diese erste Ausbaustufe der eigenen Selbstständigkeit ist durch niedrigeren Umsatz und entsprechend geringeren unternehmerischen Aufwand gekennzeichnet.

Im Nebenberuf Unternehmer: Kleingewerbe als erster Schritt in die Selbstständigkeit

Diese Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen bzw. Ein-Personen-Unternehmen, kurz EPU, werden dabei oft auch nebenberuflich geführt oder als zweites Standbein neben einer unselbstständigen Tätigkeit:

  • Ein Kleingewerbe in Form von Klein- oder Einzelunternehmen kann für neue Selbstständige eine ideale Möglichkeit sein, den späteren Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit gewissermaßen vorzubereiten, ohne aber dabei das größere unternehmerische und ökonomische Risiko des vollständigen Schrittes in die Selbstständigkeit von Anfang an tragen zu müssen.

Kleingewerbe: Merkmale & Bestimmungen

Steuerrechtliche Bestimmungen


Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Kleingewerbe in Deutschland um einen Betrieb, der aufgrund der geringen Größe und des geringen unternehmerischen Aufwands sowie Umsatzes nicht an die besonderen Bestimmungen und Vorschriften für Gewerbebetriebe des Handelsgesetzbuches gebunden ist.

Die maßgebenden Bestimmungen für Kleingewerbe finden sich im Gegensatz zu jenen für wirkliche Gewerbebetriebe nur im Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und den Steuer- sowie Sozialgesetzen.


Kleingewerbe Österreich: Bestimmungen

In Österreich gilt für Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuerbefreiung, der sogenannten unechten Umsatzsteuerbefreiung, mit einer Höchstgrenze des Jahresumsatzes von 35.000 EUR.

Alle weiteren Details, Informationen zu den genauen Bestimmungen für Kleinunternehmen in Österreich sowie Muster und Vorlage der Kleinunternehmerrechnung gemäß Umsatzsteuerbestimmungen finden Sie direkt hier:


Direkt zu: Kleinunternehmerregelung in Österreich

Gründung Kleingewerbe

Selbstständigkeit in Österreich


Wie Sie ein Klein- bzw. Einzelunternehmen in Österreich gründen, welche Vorteile und potenziellen Nachteile das mit sich bringt und worauf Sie achten sollten, finden Sie direkt hier:


Weiterlesen zu: Gründungsratgeber und Leitfaden für die Selbstständigkeit in Österreich

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Quellen