Kleinunternehmen & Einzelunternehmen | Umsatzsteuerrecht
Der Begriff „Kleingewerbe“ ist vor allem in Deutschland geläufig - dort handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das gemäß Handelsgesetzbuch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, siehe § 1 Abs 2 Handelsgesetzbuch.
In Österreich ist der Begriff weniger verbreitet, aber auch hier entspricht ein Kleingewerbe grundlegend einem Unternehmen, das im Vergleich zu einem vollkommenen Gewerbebetrieb in Betriebsaufwand, Unternehmens- und Geschäftsumfang sowie Umsatzhöhe ein deutlich niedrigeres Ausmaß aufweist.
Steuerrechtlich ist ein Kleingewerbe in Österreich ein Klein- oder Einzelunternehmen und fällt in der steuerlichen Gesetzgebung unter die Kleinunternehmerregelung. Das bringt die unechte Umsatzsteuerbefreiung und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug mit sich - bei einem Umsatz bis zur Höchstgrenze von 35.000 EUR im Geschäftsjahr, siehe § 6 Abs 27 Umsatzsteuergesetz (UStG 1994).