Kleingewerbe ⇒ einfach erklärt

Ein Kleingewerbe ist eine Form der Selbstständigkeit, bei der eine Person ein eigenes Unternehmen betreibt, in der Regel in Form eines Einzelunternehmens. Das Kleingewerbe erfordert weniger Aufwand und Kapitaleinsatz als größere Gewerbebetriebe.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Kleingewerbe – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Kleingewerbe

Definition: Unternehmensform, die sich durch eine niedrige Umsatzgrenze und unkomplizierte Gründungsmodalitäten auszeichnet
Umsatzgrenze:
  • 35.000 Euro im Geschäftsjahr
Steuerrechtliche Bestimmungen:
Gründung:

Kleingewerbe: Übersicht

Der Begriff „Kleingewerbe“ ist primär in Deutschland geläufig. Dort handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das gemäß Handelsgesetzbuch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.

In Österreich ist der Begriff weniger verbreitet, aber auch hier entspricht ein Kleingewerbe grundlegend einem Unternehmen, das im Vergleich zu einem vollkommenen Gewerbebetrieb in Betriebsaufwand, Unternehmens- und Geschäftsumfang sowie Umsatzhöhe ein deutlich niedrigeres Ausmaß aufweist.

Durch den niedrigeren Umsatz bis zur Grenze von 35.000 Euro im Geschäftsjahr sind Kleingewerbetreibende von der Umsatzsteuer befreit, verrechnen also ohne Ausweisen dieser und müssen keine Umsatzsteuer abführen.

  • Das bringt die unechte Umsatzsteuerbefreiung und ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug mit sich.

Kleingewerbe: Merkmale & Bestimmungen

Bei einem Kleingewerbe in Deutschland handelt es sich um einen Betrieb, der aufgrund der geringen Größe und des geringen unternehmerischen Aufwands sowie Umsatzes nicht an die besonderen Bestimmungen und Vorschriften für Gewerbebetriebe des Handelsgesetzbuches gebunden ist.

Die maßgebenden Bestimmungen für Kleingewerbe finden sich im Gegensatz zu jenen für wirkliche Gewerbebetriebe nur im Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und den Steuer- sowie Sozialgesetzen.

  • In Österreich gilt für Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuerbefreiung, mit einer Höchstgrenze des Jahresumsatzes von 35.000 Euro.

Alle weiteren Details, Informationen zu den genauen Bestimmungen für Kleinunternehmen in Österreich sowie Muster und Vorlage der Kleinunternehmerrechnung gemäß Umsatzsteuerbestimmungen finden Sie direkt hier:

Direkt zu: Kleinunternehmerregelung in Österreich

Kleingewerbe als erster Schritt in die Selbstständigkeit

Oft erfolgt der Start in die Selbstständigkeit in Österreich über ein Kleingewerbe.

  • Diese erste Ausbaustufe der eigenen Selbstständigkeit ist durch niedrigeren Umsatz und entsprechend geringeren unternehmerischen Aufwand gekennzeichnet.

Diese Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen bzw. Ein-Personen-Unternehmen, kurz EPU, werden dabei oft auch nebenberuflich geführt oder als zweites Standbein neben einer unselbstständigen Tätigkeit:

Ein Kleingewerbe in Form von Klein- oder Einzelunternehmen kann für neue Selbstständige eine ideale Möglichkeit sein, den späteren Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit gewissermaßen vorzubereiten.

  • Der Vorteil ist, dass man das größere unternehmerische und ökonomische Risiko des vollständigen Schrittes in die Selbstständigkeit nicht von Anfang an tragen muss.

Gründung Kleingewerbe

Selbstständige Einzelunternehmer und kleine Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, sich einfach und zügig durch eine formlose Gewerbeanmeldung bei der entsprechenden Gewerbebehörde zu registrieren.

  • In den meisten Fällen beabsichtigt eine Einzelperson, die ein Kleingewerbe gründet, ihre berufliche Selbstständigkeit zu etablieren.

Daher wird ein Kleingewerbe im Wesentlichen als individuelles Unternehmen betrachtet.

  • Bei der Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe sind bestimmte Angaben erforderlich, darunter die präzise Bezeichnung des Gewerbes sowie die Nennung des vorgesehenen Standorts für das geplante Gewerbevorhaben.

Wie ein Klein- bzw. Einzelunternehmen in Österreich gegründet wird, welche Vorteile und potenziellen Nachteile das mit sich bringt und worauf geachtet werden soll, finden Sie direkt hier:

Direkt zu: Kleingewerbe anmelden

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Fragen und Antworten

Ein Kleingewerbe bezeichnet eine Form der Selbstständigkeit, bei der eine Person ein Unternehmen betreibt.

Kleingewerbetreibende zeichnen sich durch geringen bürokratischen Aufwand, niedrige Kapitalanforderungen und die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung aus, sofern der Jahresumsatz die festgelegte Grenze (bis zu 35.000 Euro) nicht überschreitet.

 

Um ein Kleingewerbe in Österreich zu gründen, erfolgt die Anmeldung formlos bei der zuständigen Gewerbebehörde, sei es persönlich, schriftlich oder elektronisch.

Bei der Anmeldung sind genaue Angaben zum Gewerbetyp und dem geplanten Standort erforderlich.

  • Es ist wichtig zu prüfen, ob für die geplante Geschäftstätigkeit eine spezielle Gewerbeberechtigung erforderlich ist.

Die Anmeldung beim Finanzamt für die Vergabe einer Steuernummer ist unerlässlich, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und Rechnungen ausstellen zu können.

Quellen