Gewerbeschein ⇒ einfach erklärt

Der Gewerbeschein ist ein behördliches Dokument, das als Nachweis für die rechtmäßige und selbstständige Ausübung eines bestimmten Gewerbes dient. Er wird sowohl bei der Gewerbeanmeldung als auch bei der Gewerbeabmeldung benötigt.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Gewerbeschein – auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zum Gewerbeschein

Definition: Behördliches Dokument, dass die selbstständige Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt
Beantragung:
  • Bei der Anmeldung eines Gewerbes
  • Bei der zuständigen Behörde
  • Bei der Bezirksverwaltung am Standort des geplanten Gewerbes
Voraussetzungen:
  • Vollendung 18. Lebensjahr
  • Keine Gewerbeausschlussgründe
  • Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder Vorliegen eines Aufenthaltstitels für die Gewerbeausübung

Gewerbeschein in Österreich

Der Gewerbeschein in Österreich ist ein behördliches Dokument, dass einer Person ermöglicht, eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

Dieses Dokument wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und dient als offizieller Nachweis für die Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe in Österreich zu betreiben.

  • Der Gewerbeschein bestätigt, dass der Inhaber die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat, um das gewählte Gewerbe legal und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.

Der Begriff „Gewerbeschein“ ist umgangssprachlich weitverbreitet, obwohl man offiziell von der Gewerbeberechtigung spricht.

  • Beide Begriffe beziehen sich auf die Berechtigung, ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu können.

Im Hinblick auf die Unternehmensgründung wird ebenfalls umgangssprachlich vom „Lösen eines Gewerbescheins“ gesprochen.

  • In Österreich gibt es verschiedene Bestimmungen darüber, wer und unter welchen Umständen ein Gewerbe ausüben darf.

Gewerbeschein: Gewerbeberechtigung

Der Gewerbeschein dient als Eintrittskarte in die Selbstständigkeit.

  • Bevor eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen werden kann, ist es erforderlich, den Gewerbeschein in Österreich zu beantragen.

Dieser Antrag wird bei der entsprechenden autorisierten Behörde gestellt, die in der Regel die Bezirksverwaltung am Standort des Gewerbes ist.

Die An- und Abmeldung eines Gewerbes erfolgt bei den örtlich zuständigen Behörde für Gewerbeangelegenheiten:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in Statutarstädten
  • Magistrat oder MA63 in Wien, je nach Gewerbe (Branche)

Voraussetzungen:

Um in Österreich einen Gewerbeschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Hierzu zählt zunächst die Vollendung des 18. Lebensjahres. Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, können grundsätzlich einen Gewerbeschein beantragen.

Es dürfen keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen. Das bedeutet, dass bestimmte Umstände oder vorherige Verfehlungen dazu führen können, dass die Erteilung eines Gewerbescheins verweigert wird.

  • Zuverlässigkeit ist hierbei ein entscheidender Faktor.

Die Staatsangehörigkeit spielt ebenfalls eine Rolle. Der Antragsteller muss Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sein. Alternativ ist es möglich, einen Gewerbeschein zu erhalten, wenn ein Aufenthaltstitel für die Gewerbeausübung vorliegt.

  • Diese Regelung ermöglicht auch Personen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit die Ausübung eines Gewerbes in Österreich, sofern sie über den entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen.

Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu beachten und bei Bedarf alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Die genauen Details zur Gewerbeanmeldung, zur Gewerbeberechtigung bei freien sowie bei reglementierten Gewerben und den dabei zu beachtenden Bestimmungen finden Sie hier:

Weiterlesen zu: Gewerbe anmelden in Österreich

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Fragen und Antworten

Unter Gewerbeschein versteht man die Berechtigung, ein Gewerbe selbstständig ausüben zu dürfen.

  • Der Begriff „Gewerbeschein“ ist umgangssprachlich. Offiziell ist von „Gewerbeberechtigung“ die Rede.

Beide Ausdrücke beziehen sich darauf, die Erlaubnis zu erhalten, eine spezifische gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

  • Im Kontext der Unternehmensgründung wird auch umgangssprachlich vom „Lösen eines Gewerbescheins“ gesprochen.

Eine Gewerbeberechtigung wird durch eine formlose Anmeldung bei der Behörde wirksam, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Die Gewerbeanmeldung kann auch unkompliziert online im Gewerbe­informations­system Austria (GISA) vorgenommen werden.

Alle weiteren Details zum Thema finden Sie hier: Gewerbe anmelden in Österreich!

Die Gewerbeanmeldung ist in Österreich grundsätzlich kostenlos.

Die reine Beantragung der Gewerbeberechtigung für das Ausüben eines bestimmten Gewerbes ist daher mit keinen Kosten verbunden!

Quellen