Einkommensgrenze Kleinunternehmer | Steuer- & abgabenfreies Einkommen bei Kleinunternehmern
Vor allem viele neuen Unternehmer, Jungunternehmer, Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer, das sind Ein-Personen-Unternehmen (kurz EPU), haben in der Startphase ihres Unternehmens auch unselbstständige Einkünfte - oft in Form einer geringfügigen Nebentätigkeit mit entsprechendem geringfügigen Nebeneinkommen zum unternehmerischen Umsatz und Verdienst.
Auch für diese Unternehmer spielt die Geringfügigkeitsgrenze eine wichtige Rolle, weil sie damit lohnsteuerfreies Zusatzeinkommen lukrieren können.
Geringfügigkeitsgrenze für Kleinunternehmer 2022:
- Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer können bis zum Höchstbetrag von 485,85 EUR im Monat bzw. 5.830,20 EUR im Jahr dazuverdienen und müssen dafür keine gesonderten Lohnsteuern bezahlen.
Kleinunternehmer geringfügiges Einkommen - Versicherung:
Wenn die Geringfügigkeitsgrenze sowie die Umsatzgrenze nicht überschritten werden, kann sich der Kleinunternehmer von der Voll-Versicherung befreien lassen. Dadurch müssen nur die Beiträge zur Unfallversicherung bezahlt werden.
Wichtig dabei: Wird keine Krankenversicherung bezahlt, gibt es auch keine Selbstständigen-Vorsorge!
Außerdem Zu beachten: Die Umsatzgrenze im Zuge der Kleinunternehmerregelung in Höhe von 35.000 EUR im Geschäftsjahr gilt auch bei unselbstständigen Einkünften weiterhin, diese darf der Klein(st)unternehmer nicht überschreiten, da ansonsten ein Herausfallen aus der Kleinunternehmerregelung und damit Umsatzsteuerbefreiung zwingend vorgesehen ist.