Gebundene Kapitalrücklage

Was ist eine gebundene Kapitalrücklage?

Gebundene Kapitalrücklagen spielen hauptsächlich bei Kapitalgesellschaften von größerem Umfang (große GmbH, AG) eine Rolle. Diese Rücklagen gehören zum Eigenkapital des Unternehmens und sind im Gegensatz zu nicht gebundenen Rücklagen zweckgebunden: Gebundene Rücklagen dürfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Deckung von Verlusten herangezogen werden.

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Zuletzt aktualisiert:
  1. Kapitalrücklagen
  2. Übersicht
  3. Details
  4. Siehe auch
  5. Quellen
Grundlagen | Jahresabschluss

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen sind Teile des Eigenkapitals eines Unternehmens, das auf eigenen Rücklagekonten ausgewiesen ist oder gar nicht in der Bilanz aufscheint.
Solche Rücklagen - nicht zu verwechseln mit Rückstellungen - werden zum Zweck der Stärkung des Eigenkapitals gebildet. Das geschieht, indem ein Teil oder der gesamte erzielte Gewinn zurückbehalten oder eine Kapitalzufuhr durch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) vorgenommen wird.

Übersicht

Eigenkapital | Unterscheidung


Die Rücklagen dienen dazu, das Kapital eines Unternehmens abzusichern. Wenn es zu Verlusten kommt, werden diese zuerst aus den Rücklagen bedient. Das bedeutet, dass durch Auflösung von Rücklagen das Ausweisen dieser Verluste in der Bilanz verhindert wird.

  • Wenn also genug Rücklagen zum Ausgleich gebildet wurden, muss kein Bilanzverlust ausgewiesen werden.

Kapitalrücklagen einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) werden durch Anteilseigner zugeführt, daher handelt es sich dabei um eine Außenfinanzierung. Klassische Beispiele für Kapitalrücklagen, die in der Gesellschaft gebildet werden, sind Zuzahlungen oder auch Nachschüsse durch Gesellschafter.

  • Die Kapitalrücklagen werden zusätzlich noch in gebundene und nicht gebundene Kapitalrücklagen unterschieden, dabei kommt es auf den Umfang der Gesellschaft an.

Bei Kapitalgesellschaften von größerem Umfang, das sind AG und große GmbH, zählen nur Zuzahlungen, die gemäß § 229 Abs. 2 Z 5 UGB gesellschaftsrechtliche Zuzahlungen ohne weitere Bindung sind, zu den ungebundenen Rücklagen und können als solche beliebig aufgelöst werden.

Alle anderen Kapitalrücklagen sind bei diesen Gesellschaften gemäß Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) gebundene Kapitalrücklagen und können deshalb ausschließlich zum Ausgleich eines ansonsten auszuweisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden.

Details

Gebundene Rücklagen | Verwendung


Bei Kapitalgesellschaften von geringerem Umfang, also einer kleinen oder mittleren GmbH, sind alle Kapitalrücklagen ungebunden. Das Unternehmensgesetzbuch unterscheidet bei diesen Kapitalgesellschaften nicht wie bei einer großen GmbH oder AG in gebundene und nicht gebundene Rücklagen.

  • Für große GmbHs und AG gilt, dass Kapitalrücklagen - mit Ausnahme der im vorhergehenden Kapital angeführten Rücklagen - an den Zweck des Ausgleichs von Verlusten geknüpft sind.

Es wird also von gebundenen Rücklagen gesprochen, weil diese an den bestimmten Zweck des Verlustausgleichs, bezogen auf Bilanzverluste, gebunden sind.

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Quellen

  • Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
    Tagesaktuelle Fassung im RIS

  • Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
    Tagesaktuelle Fassung im RIS

  • Vgl. Dr. Dr. h. c. Anton Egger, Dr. Walter Egger, Dr. Reinbert Schauer. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 27., überarbeitete Auflage. S. 721, ff. LINDE VERLAG Ges.m.b.H., Wien. 2016. ISBN: 978-3-7073-3457-9 (Hardcover).