Eigenkapital | Unterscheidung
Die Rücklagen dienen dazu, das Kapital eines Unternehmens abzusichern. Wenn es zu Verlusten kommt, werden diese zuerst aus den Rücklagen bedient. Das bedeutet, dass durch Auflösung von Rücklagen das Ausweisen dieser Verluste in der Bilanz verhindert wird.
- Wenn also genug Rücklagen zum Ausgleich gebildet wurden, muss kein Bilanzverlust ausgewiesen werden.
Kapitalrücklagen einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) werden durch Anteilseigner zugeführt, daher handelt es sich dabei um eine Außenfinanzierung. Klassische Beispiele für Kapitalrücklagen, die in der Gesellschaft gebildet werden, sind Zuzahlungen oder auch Nachschüsse durch Gesellschafter.
- Die Kapitalrücklagen werden zusätzlich noch in gebundene und nicht gebundene Kapitalrücklagen unterschieden, dabei kommt es auf den Umfang der Gesellschaft an.
Bei Kapitalgesellschaften von größerem Umfang, das sind AG und große GmbH, zählen nur Zuzahlungen, die gemäß § 229 Abs. 2 Z 5 UGB gesellschaftsrechtliche Zuzahlungen ohne weitere Bindung sind, zu den ungebundenen Rücklagen und können als solche beliebig aufgelöst werden.
Alle anderen Kapitalrücklagen sind bei diesen Gesellschaften gemäß Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) gebundene Kapitalrücklagen und können deshalb ausschließlich zum Ausgleich eines ansonsten auszuweisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden.