Erklärungswechsel

Was ist ein Erklärungswechsel?

Wechselt man vom Dienst- oder Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit, muss das dem Finanzamt bekanntgegeben werden. Die Anzeige dieses Wechsels von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung ist der steuerrechtliche Erklärungswechsel. Auch der Wechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung kann vollzogen werden, am einfachsten durch die Meldung der Betriebsaufgabe.

Erklärungswechsel: Übersicht

Steuerrecht | Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung oder umgekehrt


Der klassische Erklärungswechsel in jener, der im Zuge der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu melden ist: Man wechselt von einer unselbstständigen Tätigkeit in eine selbstständige Tätigkeit und somit von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung.

Dieser Wechsel muss dem Finanzamt angezeigt werden. Umgekehrt kann natürlich auch von einer Selbstständigkeit in eine unselbstständige Tätigkeit gewechselt werden - auch dieser Wechsel wird dem Finanzamt gemeldet.

Die Anzeige des Wechsels erfolgt durch den sogenannten Erklärungswechsel, wobei dieser vor allem steuerrechtliche Bedeutung hat:

  • Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung: Sie wechseln von einer unselbstständigen vertragsbasierten Tätigkeit als Arbeit- oder Dienstnehmer in die Selbstständigkeit, sie werden also zum Unternehmer und müssen fortan die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und entsprechend Einkommensteuer abführen.

  • Erklärungswechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung: Sie wechseln vom Unternehmerdasein in eine unselbstständige Tätigkeit als Arbeit- oder Dienstnehmer. Sie müssen dann keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen und die Einkommensteuer abführen, ab erfolgtem Wechsel der Steuererklärung werden die Lohnsteuern und Abgaben vom Arbeit- oder Dienstgeber direkt von ihrem Gehalt abgeführt und beim Finanzamt entrichtet.

Zu beachten: Arbeitnehmerveranlagung vs. Einkommensteuererklärung

Wenn Sie in die Selbstständigkeit wechseln, besteht ein großer Unterschied zur unselbstständigen Tätigkeit darin, dass sie sich von da an selber um die Steuererklärung und entsprechende Abfuhr der Steuer ans Finanzamt kümmern müssen.

Erklärungswechsel: Bestimmungen & Ablauf

Wechsel der steuerrechtlichen Erklärung | Form & Vorschriften | Ablauf Erklärungswechsel

Der Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung

Der klassische Erklärungswechsel: Von selbstständiger zu unselbstständiger Tätigkeit
 

  • Beim klassischen Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung muss die Mitteilung an das Finanzamt in Form des Erklärungswechsels innerhalb eines Monats nach Aufnahme der neuen Tätigkeit erfolgen.

  • Grundsätzlich genügt als Anzeige des Erklärungswechsels beim Finanzamt eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung - wichtig ist nur, dass diese innerhalb eines Monats nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt.

  • Außerdem kann die Anzeige auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Weg eingebracht werden.

Der Erklärungswechsel kann aber auch bequem und direkt auf elektronischem Weg über die integrierte Funktion in FinanzOnline vorgenommen werden.
Um diese Variante nutzen zu können, müssen Sie für FinanzOnline registriert sein - wie das geht und alles Weitere zu den Funktionen und Möglichkeiten in FinanzOnline finden Sie direkt hier:


Weiterlesen zu: Registrierung, Login & Funktionen in FinanzOnline


Vom Finanzamt wird dann ein Fragebogen übermittelt, der ausgefüllt zurückzusenden ist.

Aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen entscheidet das Finanzamt, ob die betreffende Person steuerlich veranlagt werden, sprich eine Steuernummer erteilt und vergeben wird, oder ob die Person in Evidenz gehalten wird.

  • Wenn man bereits in FinanzOnline registriert ist, kann man den Fragebogen auch direkt in FinanzOnline beantworten.

Der Wechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung

Wie sieht der Wechsel von selbstständiger zu unselbstständiger Tätigkeit aus?


Wie sieht es mit dem Erklärungswechsel auf dem umgekehrten Weg aus, wenn Sie von der Selbstständigkeit in die unselbstständige Tätigkeit wechseln?

Der Wechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung kann erst nach Übermittlung der Erklärung für die Zeiträume, für die noch eine Erklärung gefordert ist, vollzogen werden.
Denn: Die letzte Einkommensteuererklärung und Jahresmeldung sind noch abzuschließen - erst wenn der Bescheid daraus Rechtskraft erlangt hat, kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Erklärungswechsel auch direkt vollzogen werden.

  • Die einfachste Möglichkeit, diesen Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung einzuleiten, ist daher die Bekanntgabe einer Betriebsaufgabe.

  • Diese Meldung können Sie auch über FinanzOnline einreichen - indem Sie im Menü "Anträge" → "Sonstige Anträge" die Funktion "Bekanntgabe Betriebsaufgabe" auswählen.

Durch diese Meldung wird der Prozess des Wechsels in der Steuererklärung eingeleitet.

  • Wichtig ist beim Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung immer der individuelle Stichtag für die Steuererklärung und Meldung der bisherigen Erklärung in der betrieblichen Veranlagung.

  • Wenn noch eine entsprechende Erklärung ausständig und die entsprechende Meldungsveranlassung hinterlegt ist, kann kein Erklärungswechsel vorgenommen werden.
    Das gilt, bis die letzte offene Meldung Rechtskraft erlangt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bildet die betriebliche Veranlagung die Basis der Steuererklärung - daher ist für den Wechsel die Meldung der Betriebsaufgabe der einfachste Weg!

Wechsel zur Arbeitnehmerveranlagung: Einkommensteuermeldungen einreichen!

Denken Sie unbedingt daran, beim Wechsel in die Arbeitnehmerveranlagung noch alle Meldungen der Einkommensteuer, sprich der bisherigen betrieblichen Veranlagung, in der Sie sich bis zum Erklärungswechsel befinden, einzureichen.

Mit FreeFinance können Sie das automatisiert und bequem auf elektronischem Weg machen. Wie das genau funktioniert, sehen Sie direkt hier:

TIPP

Wie Sie die Einkommensteuererklärung (EST)  in FreeFinance erstellen, sehen Sie in diesem Tutorial-Video.

Außerdem können Sie alle Erklärungen und Meldungen aus Ihrer Selbstständigkeit für das Finanzamt mit FreeFinance erstellen und die nötigen Daten automatisiert erfassen - mehr dazu hier:

Direkt zu: Steuererklärung und Kennzahlen für die Finanzamtsmeldungen

Online-Buchhaltung für alle Branchen

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Die Basis einer möglichst genauen Unternehmensbewertung bildet eine solide Buchhaltung. Mit FreeFinance können Sie Ihren Unternehmensgewinn berechnen und daraus die Eigenkapitalrentabilität ableiten.

Siehe auch

Quellen