Erklärungswechsel ⇒ einfach erklärt

Wechselt man vom Dienst- oder Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit, muss das dem Finanzamt gemeldet werden. Die Anzeige des Wechsels von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung ist der steuerrechtliche Erklärungswechsel. 

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Erklärungswechsel – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Erklärungswechsel

Art des Wechsels:
Steuerrechtliche Bedeutung:
  • Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung
  • Wechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung
Voraussetzung:
Vorteile:
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands
  • Geringerer Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung

Erklärungswechsel: Übersicht


Der klassische Erklärungswechsel ist jener, der im Zuge der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu melden ist:

  • Man wechselt von einer unselbstständigen Tätigkeit in eine selbstständige Tätigkeit und somit von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung, weil man dann der selber abzuführenden Einkommensteuer und nicht mehr der vom Arbeitgeber zu entrichtenden Lohnsteuer unterliegt.

Dieser Wechsel muss dem Finanzamt angezeigt werden. Umgekehrt kann natürlich auch von einer Selbstständigkeit in eine unselbstständige Tätigkeit gewechselt werden – auch dieser Wechsel wird dem Finanzamt gemeldet.

Die Anzeige des Wechsels erfolgt durch den sogenannten Erklärungswechsel, wobei dieser vor allem steuerrechtliche Bedeutung hat:

  • Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung:
    Sie wechseln von einer unselbstständigen vertragsbasierten Tätigkeit als Arbeit- oder Dienstnehmer in die Selbstständigkeit, sie werden also zum Unternehmer und müssen fortan die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und entsprechend Einkommensteuer abführen.

  • Erklärungswechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung:
    Sie wechseln vom Unternehmerdasein in eine unselbstständige Tätigkeit als Arbeit- oder Dienstnehmer. Sie müssen dann keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen und keine Einkommensteuer mehr abführen. Ab erfolgtem Wechsel der Steuererklärung werden die Lohnsteuern und Abgaben vom Arbeit- oder Dienstgeber direkt von ihrem Gehalt abgeführt und beim Finanzamt entrichtet.

Zu beachten: Arbeitnehmerveranlagung vs. Einkommensteuererklärung

Wenn Sie in die Selbstständigkeit wechseln, besteht ein großer Unterschied zur unselbstständigen Tätigkeit darin, dass sie sich von da an selber um die Steuererklärung und entsprechende Abfuhr der Steuer ans Finanzamt kümmern müssen.

Der Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung

Der klassische Erklärungswechsel – von unselbstständiger zu selbstständiger Tätigkeit:

  • Beim klassischen Wechsel von Arbeitnehmerveranlagung zu Einkommensteuererklärung muss die Mitteilung an das Finanzamt in Form des Erklärungswechsels innerhalb eines Monats nach Aufnahme der neuen Tätigkeit erfolgen.

  • Grundsätzlich genügt als Anzeige des Erklärungswechsels beim Finanzamt eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung – wichtig ist nur, dass diese innerhalb eines Monats nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt.

  • Außerdem kann die Anzeige auch bei der Gewerbebehörde auf automatisiertem Weg eingebracht werden.

Vom Finanzamt wird dann ein Fragebogen übermittelt, der ausgefüllt zurückzusenden ist.

Aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen entscheidet das Finanzamt, ob die betreffende Person steuerlich veranlagt wird bzw. eine Steuernummer erteilt und vergeben wird, oder ob die Person in Evidenz gehalten wird.

  • Ist man bereits in FinanzOnline registriert, kann man den Fragebogen auch direkt in FinanzOnline beantworten.

Erklärungswechsel über FinanzOnline

Der Erklärungswechsel kann aber auch bequem und direkt auf elektronischem Weg über die integrierte Funktion in FinanzOnline vorgenommen werden.
Um diese Variante nutzen zu können, müssen Sie für FinanzOnline registriert sein – wie das geht und alles Weitere zu den Funktionen und Möglichkeiten in FinanzOnline finden Sie direkt hier:

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Der Wechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung

Von der Selbstständigkeit in die unselbstständige Tätigkeit erfolgt der Wechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung.

  • Der Wechsel kann erst nach Übermittlung der Erklärung für die Zeiträume, für die noch eine Erklärung gefordert ist, vollzogen werden.

Denn: Die letzte Einkommensteuererklärung und Jahresmeldung sind noch abzuschließen. Erst wenn der Bescheid daraus Rechtskraft erlangt hat, kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Erklärungswechsel auch direkt vollzogen werden.

  • Die einfachste Möglichkeit, diesen Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung einzuleiten, ist daher die Bekanntgabe einer Betriebsaufgabe.

  • Diese Meldung können Sie auch über FinanzOnline einreichen – indem Sie im Menü „Anträge“ → „Sonstige Anträge“ die Funktion „Bekanntgabe Betriebsaufgabe“ auswählen.

Durch diese Meldung wird der Prozess des Wechsels in der Steuererklärung eingeleitet.

  • Wichtig ist beim Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung immer der individuelle Stichtag für die Steuererklärung und Meldung der bisherigen Erklärung in der betrieblichen Veranlagung.

Wenn noch eine Erklärung ausständig ist und die entsprechende Meldungsveranlassung hinterlegt ist, kann kein Erklärungswechsel vorgenommen werden.

  • Das gilt, bis die letzte offene Meldung Rechtskraft erlangt hat.

  • Bis zu diesem Zeitpunkt bildet die betriebliche Veranlagung die Basis der Steuererklärung – daher ist für den Wechsel die Meldung der Betriebsaufgabe der einfachste Weg!

Wechsel zur Arbeitnehmerveranlagung: Einkommensteuermeldungen einreichen!

Denken Sie unbedingt daran, beim Wechsel in die Arbeitnehmerveranlagung noch alle Meldungen der Einkommensteuer, also der bisherigen betrieblichen Veranlagung, in der Sie sich bis zum Erklärungswechsel befinden, einzureichen.

TIPP

Wie Sie die Einkommensteuererklärung (EST) in FreeFinance erstellen, sehen Sie in diesem Tutorial-Video.

Alle Erklärungen und Meldungen aus selbstständiger Tätigkeit für das Finanzamt können mit FreeFinance erstellt werden und weitere benötigende Daten werden automatisch erfasst:

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Fragen und Antworten

Macht sich ein Dienst- oder Arbeitnehmer selbstständig, erfolgt der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung. Wird von einer selbstständigen Tätigkeit wieder in eine unselbstständige Tätigkeit gewechselt, erfolgt der Erklärungswechsel von Einkommensteuererklärung zu Arbeitnehmerveranlagung.

Der steuerrechtliche Erklärungswechsel ist also der Wechsel vom Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit oder auch umgekehrt der Wechsel von der Selbstständigkeit zum Arbeitnehmer.

Dieser Wechsel muss beim Finanzamt angezeigt werden und bezeichnet den steuerrechtlichen Erklärungswechsel.

 

Beim Erklärungswechsel zur Arbeitnehmerveranlagung muss vor allem beachtet werden, dass noch alle Meldungen der Einkommensteuer bzw. in der bisherigen betrieblichen Veranlagung, in der man sich bis zum Erklärungswechsel befunden hat, einzureichen sind.

Arbeitnehmer, deren Einkünfte ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit stammen, sind nicht mehr verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Die Veranlagung wird stattdessen automatisch vom Finanzamt durchgeführt.

Erfolgt der Wechsel in die Selbstständigkeit, müssen sich Selbstständige oder Gewerbetreibende eigenständig darum kümmern, die verpflichtende jährliche Steuererklärung ans Finanzamt abzugeben.

Quellen