Degressive Abschreibung

Degressive Abschreibung einfach erklärt

Für bestimmte Wirtschaftsgüter kann neben der linearen Abschreibung auch die degressive Abschreibung mit von Jahr zu Jahr kleiner werdenden Abschreibungsbeträgen vorgenommen werden. Dafür sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Degressive Abschreibung - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Bei der degressiven oder auch fallenden Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr der Nutzungsdauer des betreffenden Wirtschaftsguts kleiner, im Gegensatz zur gewöhnlichen linearen Abschreibung mit gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen.
  • Die degressive Abschreibung ist als konjunkturfördernde Maßnahme installiert worden und nur bestimmten Wirtschaftsgütern vorbehalten.
  • Die degressive Abschreibung steht unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Unternehmens zu.
  • In dem Jahr, in dem die Absetzung für Abnutzung (AfA) erstmals zu berücksichtigen ist, steht dem jeweiligen Unternehmen ein Wahlrecht zu, ob die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung angewandt werden soll.
  • Wenn die degressive AfA gewählt wird, dann kann der Abschreibungssatz innerhalb des Höchstausmaßes von 30 Prozent frei gewählt werden.

Degressive Abschreibung: Definition

Steuerrecht | Abschreibung von Wirtschaftsgütern


Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge für das betroffene Wirtschaftsgut von Jahr zu Jahr der Nutzungsdauer kleiner werden - daher wird auch von der fallenden Abschreibung gesprochen.

Die degressive AfA wurde als konjunkturfördernde Maßnahme alternativ zur etablierten und grundsätzlich gesetzlich vorgeschriebenen linearen AfA, im Zuge derer die Abschreibungsbeträge über die Nutzungsdauer gleich bleiben, für bestimmte Wirtschaftsgüter eingeführt.

Die degressive Abschreibung kann nur bei bestimmten Gütern angewendet werden, wobei die steuerliche Berücksichtigung bei Anwendung unabhängig von der Gewinnermittlungsart zusteht.

  • Bei der degressiven Abschreibung vermindert sich somit der Buchwert der abzuschreibenden Anlage um mit der Nutzungsdauer kleiner werdende Abschreibungsbeträge.

  • Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird in gleichbleibenden Prozentsätzen vom jeweiligen Buchwert abgeschrieben.

Degressive AfA: Regelung

Steuerrecht | Bestimmungen


Die degressive AfA ist an folgende Bedingungen gebunden:

  • Es können mit dieser Methode nur Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden, die ab dem 1. Juli 2020 angeschafft oder hergestellt wurden.

  • Dementsprechend ist für früher angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter keine Änderung in der AfA vorgesehen - hier ist die lineare Abschreibung anzuwenden.

In jenem Wirtschaftsjahr, in dem die AfA erstmals für das betreffende Wirtschaftsgut zu berücksichtigen ist, besteht für das Unternehmen ein Wahlrecht, ob es zur Anwendung der linearen oder der degressiven AfA kommen soll:

  • Wird die degressive Abschreibung gewählt, kann der Abschreibungssatz innerhalb des Höchstausmaßes von 30 Prozent frei gewählt werden.

  • Dieser gewählte Abschreibungssatz ist dann unverändert fortzuführen.

Steuereffekt & Nutzen

Degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern | Konjunkturförderung


Durch die degressive AfA kommt es zum Effekt, dass die beabsichtigte Erhöhung der AfA zu Beginn der Nutzungsdauer im Vergleich zur linearen Abschreibung eine schnellere Verminderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage mit sich bringt.

Grundsätzlich ist die degressive AfA bei Anlagen gerechtfertigt, die infolge des schnellen technischen und wirtschaftlichen Veraltens in den ersten Jahren der Nutzung einer größeren Wertminderung unterliegen.

Zwar nimmt der anfängliche Vorteil der degressiven Abschreibung entsprechend mit fortlaufender Nutzungsdauer gegenüber der linearen Abschreibung ab, jedoch hat das Unternehmen mit Beginn eines Wirtschaftsjahres die Möglichkeit zum Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung.

  • Dabei zu beachten: umgekehrte ist der Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung nicht zulässig!

Ausschlüsse von der degressiven AfA

Steuerrecht | Bestimmungen


Für die folgenden Wirtschaftsgüter und Anlagen ist die degressive Abschreibung nicht möglich:

  • Alle Wirtschaftsgüter, für die in § 8 EStG eine Sonderform der AfA vorgesehen ist - das gilt vor allem für Gebäude, Firmenwert, Pkw (Ausnahme: für Pkw mit einem CO₂-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer steht die degressive AfA zu)

  • Unkörperliche Wirtschaftsgüter, sofern diese nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit oder Life-Science zuzuordnen sind (Ausnahme: unkörperliche Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind oder von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben werden)

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter

  • Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen

  • Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen - das sind vor allem Energieerzeugungsanlagen, sofern diese mit fossiler Energie betrieben werden

  • Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe

  • Brennstofftanks, wenn diese der energetischen Nutzung fossiler Kraft- und Brennstoffe dienen

  • Luftfahrzeuge

Quelle der Angaben: Bundesministerium für Finanzen

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Fragen und Antworten

Neben der degressiven Abschreibung gibt es die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Methode der linearen Abschreibung sowie die Leistungsabschreibung und die Substanzabschreibung.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten, Abschreibungen zu verbuchen. Man spricht von direkter und indirekter Abschreibung.

Quellen