Bei der degressiven Abschreibung vermindert sich der Buchwert der abzuschreibenden Anlage um mit der Nutzungsdauer kleiner werdenden Abschreibungsbeträgen. Sie ist bei Anlagen gerechtfertigt, die infolge des schnellen technischen und wirtschaftlichen Veraltens in den ersten Jahren der Nutzung einer größeren Wertminderung unterliegen.
Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird in gleichbleibenden Prozentsätzen vom Jeweiligen Buchwert abgeschrieben.