Bei der Bezugskalkulation wird der maximal zulässige Rechnungspreis bei gegebenen Einstandspreis berechnet. Hierbei handelt es sich um die retrograde Bezugskalkulation.
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Einstandspreis |
- |
Bezugsspesen |
= |
Nettorechnungspreis |
+ |
Rabatt (in Prozent des Bruttorechnungspreises) |
= |
Bruttorechnungspreis |
Bei Rechnungen, die auf Ziel erstellt sind, wird bei Ausnutzung des Skontos dieser in der Bezugskalkulation meist nicht abgezogen, sondern als Finanzierungsgewinn betrachtet. Eine Ausnahme bilden zum Beispiel jene Fälle, in denen aus Konkurrenzgründen besonders knapp kalkuliert werden muss. Es wird dann jede vom Lieferanten gewährte Vergütung (also auch der Skonto) berücksichtigt. Das Kalkulationsschema lautet dann:
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Einstandspreis |
- |
Bezugsspesen |
= |
Kassapreis |
+ |
Skonto |
= |
rabattierter Preis (Zielpreis) |
+ |
Rabatt |
= |
Bruttorechnungspreis |
Enthält eine Rechnung Fakturenspesen (zum Beispiel gesondert verrechnet der Verpackungsspesen), so sind diese entweder vor oder nach der Zurechnung des Skontos zu berücksichtigen.
Die Umsatzsteuer wird, soweit sie als Vorsteuer abziehbar ist, bei Bezugskalkulationen nicht berücksichtigt.
Zu den Bezugsspesen zählen die Fakturenspesen (gesondert verrechnete Verpackung, vom Verkäufer für den Käufer bezahlte Fracht, ...) und die vom Käufer direkt bezahlten Bezugsspesen (eigene Bezugsspesen).
Zu den eigenen Bezugsspesen zählen unter anderem:
- Courtage (Maklergebühr) und Auktionsgebühr. Diese werden vom Warenpreis gerechnet.
- Frachtkosten, Hafen- und Kaigebühren, Kosten der Lagerung, Verladen und Umladen, Speditionsprovision und -nebenspesen etc.
- Eingangsabgaben, wie Zoll und Verbrauchssteuern
- Devisenankaufsspesen
- Versicherungskosten
- Spesen und Provisionen eines Handelsvertreters oder Einkaufskommissionärs, der den Einkauf besorgt hat.
- Übernahmespesen
Für die Berechnung des Einstandspreises pro Mengeneinheit ist der Einstandspreis durch die tatsächliche Menge (Zum Beispiel Nettogewicht bei Ankunft der Ware) zu dividieren.