Bewertung von Halb- & Fertigerzeugnissen

Wie funktioniert die Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen?

Der in einem Erzeugungsbetrieb am Jahresabschlussstichtag vorhandene Bestand an Halb- und Fertigerzeugnissen muss in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bewertung hat mit den Herstellungskosten zu erfolgen.

Halb- und Fertigerzeugnisse: Bewertung

Zum Bilanzstichtag muss der Bestand an Halb- und Fertigerzeugnissen in einem Unternehmen grundsätzlich zu den Herstellungskosten bewertet werden. Um die Herstellungskosten jedoch korrekt zu ermitteln, muss man in nicht protokollierte Kaufleute und Vollkaufleute unterscheiden.

Ermittlung der Herstellungskosten: Nicht protokollierte Kaufleute

Der nicht protokollierte Kaufmann, auch wenn er freiwillig oder aufgrund der Bestimmungen der BAO (Überschreitung der Buchführungsgrenze des § 125 BAO) eine ordnungsgemäße Buchhaltung führt, unterliegt nicht den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es sind nur die Vorschriften des § 6 EStG und die zugehörigen Erläuterungen zu beachten.

Die Herstellkosten errechnen sich folgendermaßen

  Fertigungsmaterial
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
= Herstellungskosten

 

Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht zu den Herstellungskosten hinzugerechnet.

Als Herstellungskosten im Sinne des § 6 EStG ist der Herstellungsaufwand anzusetzen. Die Herstellungskosten im steuerlichen Sinn müssen daher sowohl Kosten als auch Aufwand sein. Alle Größen, die entweder nur Aufwand oder nur Kosten darstellen, sind daher nicht zu berücksichtigen. Neutrale Aufwände im engeren Sinn, also Aufwände die keinen Kostencharakter haben, wie betriebsfremde Aufwände und Zusatzkosten, sind daher auszuscheiden.

Ermittlung der Herstellungskosten: Vollkaufleute

Bei Vollkaufleuten sind primär die Bestimmungen des HGB anzuwenden. Für die Errechnung des steuerpflichtigen Gewinnes sind die Bewertungsvorschriften des EStG maßgebend.

Gemäß HGB sind Halb- und Fertigerzeugnisse mit den Herstellungskosten zu bewerten. Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, (seine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung) entstehen. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten eingerechnet werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes dürfen nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden.

Die Bestimmungen des HGB betreffend die Berechnung der Herstellungskosten lassen verschiedene Ansätze zu:

Mindestansatz

  Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
+ Sonderkosten der Fertigung
= Herstellungskosten

Höchstansatz

  Fertigungsmaterial
+ Materialgemeinkosten zu Vollkosten
+ Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten zu Vollkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
= Herstellungskosten

Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen ergibt sich eine Aktivierungspflicht nur in Höhe des Mindestansatzes.

Unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte kann aber auch ein zwischen dem Mindestansatz und dem Höchstansatz liegender Wert gewählt werden. Zusätzlich zu Mindestansatz werden zum Beispiel nur die variablen Materialgemeinkosten und variablen Fertigungsgemeinkosten in die Berechnung der Herstellungskosten einbezogen.

Entsprechend dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist jedenfalls die beim vorhergehenden Jahresabschluss angewendete Bewertungsmethode beizubehalten. Ein Abweichen ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, zum Beispiel Änderung von Gesetzen, größere Produktions- und Sortimentsumstellungen und Ergebnisse einer Betriebsprüfung, zulässig.

Der Höchstansatz entspricht praktisch dem Ansatz gemäß EStG.

In der Praxis wird die Bewertung fast immer gemäß den Bestimmungen des EStG vorgenommen. Im Gegensatz zum Minderkaufmann gilt jedoch Folgendes: Ist der Teilwert niedriger, so muss dieser angesetzt werden (strenges Niederstwertprinzip).

Online-Buchhaltung für alle Branchen

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Die Basis einer möglichst genauen Unternehmensbewertung bildet eine solide Buchhaltung. Mit FreeFinance können Sie Ihren Unternehmensgewinn berechnen und daraus die Eigenkapitalrentabilität ableiten.