Bewertung von Forderungen

Wie funktioniert die Bewertung von Forderungen?

Aufgabe der Forderungsbewertung (Forderungsabschreibung) ist die buchmäßige Berücksichtigung der bereits eingetretenen oder zu erwartenden Forderungsverluste.

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Zuletzt aktualisiert:
  1. Forderungen: Allgemeines
  2. Forderungen: Bewertungsmethoden
  3. Siehe auch

Forderungen: Allgemeines

Die Ursache von Forderungsverlusten ist vor allem die Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern. Forderungsverluste sind spätestens in der Bilanz zu berücksichtigen, wobei die für das Umlaufvermögen maßgebenden Bewertungsvorschriften (strenges Niederstwertprinzip) zu beachten sind.

Nach der Einbringlichkeit lassen sich die Forderungen folgendermaßen einteilen:

Einteilung von Forderungen nach Einbringlichkeit

  1. Volleinbringliche Forderungen: Diese sind mit ihrem vollen Wert zu bilanzieren.
  2. Zweifelhafte (dubiose) Forderungen: Bei diesen ist ungewiss ob und inwieweit sie eingehen werden. Sie sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen.
  3. Uneinbringliche Forderungen: Diese sind sowohl auf außergerichtlichem als auch auf gerichtlichem Wege nicht mehr eintreibbar oder ihre Eintreibung wäre mit zu großen Kosten verbunden.

Forderungen: Bewertungsmethoden

Man unterscheidet bei der Bewertung von Forderungen in Einzel- und Pauschalbewertungen, sowie einer Kombination aus beiden Methoden.

Einzelbewertung von Forderungen

Bei der Einzelbewertung von Forderungen werde die als zweifelhaft bzw. uneinbringlich bekannten Forderungen einzeln bewertet. Für zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Aufgrund der Kundenkartei werden die Forderungen an die einzelnen Kunden auf ihre Einbringlichkeit untersucht. Anzeichen dafür, dass eine Forderung zweifelhaft bzw. teilweise oder ganz uneinbringlich ist, können unter anderem Zahlungsstockungen, Zahlungseinstellung, schlechte Geschäftslage, Ausgleichsverhandlungen, erfolglose Exekutionen und die Anmeldung eines Konkurses sein.

Sobald eine Forderung vollständig uneinbringlich geworden ist, ist sie aus dem Betriebsvermögen auszuscheiden.

Wird eine Forderung zweifelhaft, so ist sie auf ihre Einbringlichkeit hin zu untersuchen. Für den voraussichtlichen uneinbringlichen Teil ist eine Wertberichtigung zu bilden. Die Berechnung des voraussichtlich Verlustes hat vom Nettoentgelt (Forderung abzüglich USt) zu erfolgen, da die Umsatzsteuer als Durchlaufposten nicht in die Berechnung des Forderungsverlustes einbezogen werden darf.

Pauschalbewertung von Forderungen

Bei der pauschalen Forderungsbewertung wird aufgrund der Erfahrung ein bestimmter Prozentsatz der Forderungen als uneinbringlich angenommen und eine Rückstellung für Forderungsverluste gebildet. Diese wird jedoch nicht unter Rückstellungen, sondern auf dem Konto Pauschalwertberichtigungen zu Lieferforderungen ausgewiesen.

Die Berechnung der pauschalen Forderungsabschreibung hat vom Nettobetrag der Foderungen zu erfolgen.

Kombination aus Einzel- und Pauschalbewertung von Forderungen

Bei der Kombination der Einzel- und Pauschalbewertung von Forderungen werden die als zweifelhaft bzw. uneinbringlich bekannten Forderungen einzeln bewertet. Für die restlichen Forderungen wird eine pauschale Wertberichtigung gebildet.

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