Die Ursache von Forderungsverlusten ist vor allem die Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern. Forderungsverluste sind spätestens in der Bilanz zu berücksichtigen, wobei die für das Umlaufvermögen maßgebenden Bewertungsvorschriften (strenges Niederstwertprinzip) zu beachten sind.
Nach der Einbringlichkeit lassen sich die Forderungen folgendermaßen einteilen: