Während des Jahresabschlusses sind Bestandsveränderungen genau zu erfassen. Als Bestandsveränderungen sind außer Änderungen der Menge auch solche des Wertes zu berücksichtigen.
Bestandsveränderungen
Was sind Bestandsveränderungen?
Bestandsveränderungen
Als Bestandskonten werden Konten der Bilanz bezeichnet. Diese Konten verändern sich zwar von Jahr zu Jahr, abhängig von der Unternehmensperformance - Ihre Salden werden jedoch im neuen Geschäftsjahr weiter geführt.
Bestandsveränderungen: Definition
- Bestandsveränderungen sind vor allem bei unfertigen Leistungen, bzw. Fertigerzeugnissen zu prüfen und zu buchen.
- Bei unfertigen Erzeugnissen sind Produkte, die am Bilanzstichtag den Produktionsprozess nur zum Teil durchlaufen haben und erst im nächsten oder vielleicht erst in der übernächsten Periode fertiggestellt werden.
- In allen Fällen sind die Herstellungskosten zu ermitteln. Es werden während des Jahres alle Aufwendungen (Löhne, Materialeinsatz, Energie, etc.) auf dem entsprechenden Aufwandskonto verbucht.
- Am Jahresende wird im Rahmen der Inventur und der Nachkalkulation festgestellt, wie hoch der Endbestand an Halb- und Fertigfabrikaten ist.
- Dann nehmen Sie die Korrekturbuchen vor.
Bitte beachten Sie
Bei der Bilanzierung muss vor allem bei den Fertigerzeugnissen kontrolliert werden, ob die ermittelten Herstellungskosten durch die Marktpreise gedeckt sind. Von dem vermutlich erzielbaren Marktpreisen sind die wahrscheinlich anfallenden Vertriebs- und Vewaltungskosten abzuziehen und das Ergebnis mit den Herstellungskosten zu vergleichen. Gegebenenfalls ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Beispiele
- Es wurde auf Lager produziert - der Endbestand ist höher als der Anfangsbestand.
- In der Buchhaltung muss dieser höhere Endbestand ausgewiesen werden.
- Die am 31.12. nicht verkauften Fertigerzeugnisse und die vorhandenen unfertigen Erzeugnisse sind zu aktivieren, d.h. als Vorrat auszuweisen. Der dafür erforderliche Aufwand wird durch eine Ertragsbuchung ausgeglichen.
- In diesem Fall wurde der Lagerbestand abgesenkt.
- D.h. es wurde mehr verbraucht (weiter verarbeitet, verkauft) als erzeugt wurde.
- Der Bestand ist daher zu vermindern und die Aufwendungen sind zu erhöhen.
- Eine Firma hat bereits eine Leistung teilweise fertiggestellt, aber noch nicht abgerechnet. Die bezahlten Löhne und Lohnnebenkosten, das verbrauchte Material etc. wurden als Aufwand verbucht.
- Diesem Aufwand stehen jedoch keine Erträge gegenüber. Auch in diesem Fall wären die Aufwendungen zu aktivieren und in der G+V Rechnung zu neutralisieren.
- Selbstverständlich ist auch in diesem Fall eine Verminderung des Bestandes an "noch nicht abgerechneten Aufträgen" möglich, weil im Abschlussjahr mehr Aufträge fertiggestellt als neu begonnen wurden.
Siehe auch
Anwendungshilfe, Hintergrundwissen & Know-how für Unternehmer:
-
Ratgeber zu Einkunftsarten und Rechtsformen
-
Ratgeber zur Unternehmensgründung in Österreich
-
Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung in Österreich
-
Ratgeber zur Unechten Umsatzsteuerbefreiung in Österreich
-
Ratgeber zur Umsatzbesteuerung (Regelbesteuerung, Verrechnung mit USt) in Österreich
-
Ratgeber zur Einkommensbesteuerung in Österreich
-
Ratgeber zur Gewinnermittlung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
-
Ratgeber zur Gewinnermittlung mit der Doppelten Buchhaltung
-
Ratgeber zur Rechnungslegung und Rechnungslegungspflicht
-
Ratgeber zur Abschreibung von betrieblichen Wirtschaftsgütern: Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
Ratgeber zu Reisekosten, Diäten und Pendlerpauschale
-
Ratgeber zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
-
Glossareintrag zur Eröffnungs-, Schluss-, Summen- und Saldenbilanz
Weiterführendes & Funktionen: