Rückstände (Antizipationen) sind Aufwände oder Erträge, die gänzlich oder zum Teil der aktuellen Periode anzurechnen sind, deren Zahlung jedoch erst im nächsten Geschäftsjahr erfolgt.
Rückstände müssen deshalb im Abschlussjahr vorweggenommen (antizipiert) werden. Man unterscheidet zwischen fremden Rückständen (aktive Antizipationen) und eigenen Rückständen (passive Antizipationen).
Gemäß HGB sind eigene Rückstände in der Bilanz als Verbindlichkeiten, fremde Rückstände als Forderungen zu erfassen.