Anlagevermögen

Was ist Anlagevermögen?

Unter Anlagevermögen versteht man alle Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wie zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Maschinen und so weiter.

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  1. Anlagevermögen: Definition
  2. Siehe auch

Anlagevermögen: Definition

Anlagen sind zum Beispiel Maschinen, Grundstücke oder Gebäude. Sie werden nicht zum Weiterverkauf vom Unternehmen angeschafft, sondern sind eine Wertanlage, und dienen (langfristig) zur Verwendung und Leistungserstellung.

Aufgrund der Bewertungsvorschriften des Handlungsgesetzbuches bzw. anderer gesetzlicher Vorschriften, zum Beispiel des Einkommensteuergesetzes, ergeben sich verschiedene Gruppen von Anlagegütern.

Verschiedene Gruppen des Anlagevermögens

Das Anlagevermögen unterteilt sich in

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen und
  • abnutzbares Anlagevermögen.

Beide Kategorien lassen sich in bewegliches Anlagevermögen und unbeweglichen Anlagevermögen weiter unterteilen. So zählt zum Beispiel zum nicht abnutzbaren, unbeweglichen Anlagevermögen Grundstücke, zum beweglichen hingegen Wertpapiere. Zum abnutzbaren und beweglichen Anlagevermögen wiederum zählen beispielsweise Gebäude, während zum beweglichen Maschinen gezählt werden können.

 

Bei den abnutzbaren Anlagen sind die sich während der Nutzungsdauer ergebenden Wertminderungen in Form von Abschreibungen zu berücksichtigen.

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