Darunter versteht man laut HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Sie müssen aus dem betreffenden Aufwandskonto, auf dem sie bei der Zahlung gebucht wurden, ausgeschieden werden (Habenbuchung); die Sollbuchung erfolgt auf dem Konto "Aktive Rechnungsabgrenzung".
Durch diese Buchung wird der Aufwand verringert, die Aktiva werden erhöht. Daraus ergibt sich eine Vergrößerung des Gewinns. Per 1. Jänner des neuen Jahres wird das Konto "aktive Rechnungsabgrenzung" aufgelöst (gestürzt).
Der Aufwand wird somit im richtigen Jahr ausgewiesen.